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weise über V erwandt schaf t, Dürftigkeit und Zuständigkeit nach Dorn¬
birn, den Studie nzeugn issen, und über die Aufnahme in die Lehre
sind bis 15. Februar dies Jahrs bei der Gemeinde-Vorstehung in
Dornbirn einzureichen.
Feldkirch, am 1. Jänner 1874.
Der k. k. Bezirks h auptm ann
Neuner.
Die d iesj ährige ärarisc he Grund- und Häusersteuer, sowie
die Gewerbes teuer wird heute S onntag den 18. d. Mts.
Nachmittags von 2 bis 4 Uhr in der G em e indekanzlei vom Einzi eher
Diem in Empfang genommen oder nachher auf Kosten der saum¬
seligen Partheien eingehoben.
D ornbirn, den 18. J änner 1874.
Die Ge meindevo rst ehung.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Deze mber 1869 be¬
treffend die Haltung von Zuchtstieren, we rden hiemit alle diejenigen,
welche die Abs icht haben , in der dies jährigen S prun gperiode S tiere
zur Nachzucht zu halte n und entgeldlich zu verwenden, aufgefordert,
der Gemeindevorstehung hievo n zur Handhabung des § 14 des er¬
wähnte n Gese tzes rechtzeitig die Anzeige zu erstatten, um nicht nach
§ 15 dessel ben Gesetzes straffällig zu werden.
Dor nbirn, am 3. Jänner 1874.
Die Gemeindevorstehung
Der mit Kundmachung vom 9. Februar v. J. (Gemeindeblatt
Nr. 6) über Johann Salz mann, Räpple, verh ängte Wirthshausbann
wird hi emit bis auf Weiteres aufgehoben.
Dornbirn, den 14. Jänner 1874.
Die Gemeindevorstehung.
Franz iska Rein, Nagler s an der Sägen ist Willens ihre Fahr¬
nisse als: Kleiderkästen, Tis che, verschiedene Hauseinrichtung, 1 Gaiß.
Mist und Lachen rc. gegen baare Bezahlung öffentl ich zu versteigern.
Die Versteigerung wird am Montag den 19. d. Mts,
Nachm ittags 2 Uhr bei ihrer Wohnung abgehalten.