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Allfälligen Pfandgläubigern bleiben ihre Rechte ohne Rücksicht
auf das Meistboth vorbehalten.
K. k. Bezirksgericht
Dornbirn, am 20. Mai 1874. Gst eu.
Mittheilungen.
13. d. j. Geme indeauss chußsit z un g, abgehalt en am 29. Mai um
5Uhr
Abends. Beschlüs se:
Dem neuangestellten Gemeindethierarzte wurde die nachgesuchte Reis e¬
1.
vergütung nach dem Antrage des Gemeinderathes bewilliget.
2. Der Berufung des Johann Spiegel gegen eine Entscheidung der
ersten Instanz in Bausachen wurde keine Folge gegeben.
3. Der Ber ufung des Ignaz Liebisch gegen eine Entscheidung der ers ten
Instanz in Bausachen wurde gleichfalls keine Folge gegeben.
4.Ein
Antrag auf Abänderun g der §8 6 und 14 d. G. O. (Geschäfts¬
ordnung) wurde abgelehnt.
5. Es wurde beschlossen die Gemeindestraßen allenthalben au szumarken .
Für dassel be ist seitens des Landesaus¬
G emeindeanlehen 1874.
schusses die Bewilligung eingetroffen
Die Hauptimpfung wird vorgenommen:
1e9 UhrMorgens im Markte bei Lorenz Zu mtobel.
Montags, den 8. Juni um Nachmittags
im Oberdorf bei A. Rein.
12 „ 8. „ „
*
*r. Nachmittags
in W atzenegg zum Adler.
n 8. „ „ 24 „Morgens
im Hatl erdorf zur Krone .
Dienstags „ 9. „ „ 3 „Nachmittags
in Haselstauden z. Hirschen.
8.9. „ „ 122 „
*
* Nachmittags
in Jennen.
„ 9.„
12* „
**
Ueber Wiede rholun g der Impfung. Noch immer komm en in
sämmtlichen Vier teln unserer Gemei nde Blatternfälle vor. Bei aller Vors icht
woran es bisher leider nur zu sehr gebrach, kann beim Vorhandensein mehrerer
und sehr zerstreuter Ansteckungsherde nicht auf ein baldig es Erlöschen di eser
Krankheit gerechnet, im Gegentheil, eine abermalige allgemeinere Verbre itung
derselben befürchtet werden.
Als bestes Vorbeugungsmittel gegen Ansteckung hat sich die Wiederhol u ng
der Impfung bewährt und erfr eut sich so allgemeiner Anerkennung, daß sie in
mehreren S taaten selbst zwangsweise eingeführt wurde.
Die Erfahrung weist nach, daß bei übrige ns gle ichen Verhältn issen die
Heftigkei t und Gefährlichkeit der Blattern im geraden Verhäl tniß mit der
Länge der seit der Impf ung verflossenen Zeit wächst, so daß Personen höhere n
Alters besonders schwe r daran erkranke n, und um so häufiger unterliegen, als
die nöthige Widerstandskra ft feh lt. Auch bei uns fielen dieser Krankheit mit
wenigen Ausn ahmen nur ungeimpfte Kinder und Personen höheren Al ters zum