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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

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Allfälligen Pfandgläubigern bleiben ihre Rechte ohne Rücksicht 
auf das Meistboth vorbehalten. 
K. k. Bezirksgericht 
Dornbirn, am 20. Mai 1874. Gst eu. 
Mittheilungen. 
13. d. j. Geme indeauss chußsit z un g, abgehalt en am 29. Mai um 
5Uhr 
Abends. Beschlüs se: 
Dem neuangestellten Gemeindethierarzte wurde die nachgesuchte Reis e¬ 
1. 
vergütung nach dem Antrage des Gemeinderathes bewilliget. 
2. Der Berufung des Johann Spiegel gegen eine Entscheidung der 
ersten Instanz in Bausachen wurde keine Folge gegeben. 
3. Der Ber ufung des Ignaz Liebisch gegen eine Entscheidung der ers ten 
Instanz in Bausachen wurde gleichfalls keine Folge gegeben. 
4.Ein 
Antrag auf Abänderun g der §8 6 und 14 d. G. O. (Geschäfts¬ 
ordnung) wurde abgelehnt. 
5. Es wurde beschlossen die Gemeindestraßen allenthalben au szumarken . 
Für dassel be ist seitens des Landesaus¬ 
G emeindeanlehen 1874. 
schusses die Bewilligung eingetroffen 
Die Hauptimpfung wird vorgenommen: 
1e9 UhrMorgens im Markte bei Lorenz Zu mtobel. 
Montags, den 8. Juni um Nachmittags 
im Oberdorf bei A. Rein. 
12 „ 8. „ „ 
* 
*r. Nachmittags 
in W atzenegg zum Adler. 
n 8. „ „ 24 „Morgens 
im Hatl erdorf zur Krone . 
Dienstags „ 9. „ „ 3 „Nachmittags 
in Haselstauden z. Hirschen. 
8.9. „ „ 122 „ 
* 
* Nachmittags 
in Jennen. 
„ 9.„ 
12* „ 
** 
Ueber Wiede rholun g der Impfung. Noch immer komm en in 
sämmtlichen Vier teln unserer Gemei nde Blatternfälle vor. Bei aller Vors icht 
woran es bisher leider nur zu sehr gebrach, kann beim Vorhandensein mehrerer 
und sehr zerstreuter Ansteckungsherde nicht auf ein baldig es Erlöschen di eser 
Krankheit gerechnet, im Gegentheil, eine abermalige allgemeinere Verbre itung 
derselben befürchtet werden. 
Als bestes Vorbeugungsmittel gegen Ansteckung hat sich die Wiederhol u ng 
der Impfung bewährt und erfr eut sich so allgemeiner Anerkennung, daß sie in 
mehreren S taaten selbst zwangsweise eingeführt wurde. 
Die Erfahrung weist nach, daß bei übrige ns gle ichen Verhältn issen die 
Heftigkei t und Gefährlichkeit der Blattern im geraden Verhäl tniß mit der 
Länge der seit der Impf ung verflossenen Zeit wächst, so daß Personen höhere n 
Alters besonders schwe r daran erkranke n, und um so häufiger unterliegen, als 
die nöthige Widerstandskra ft feh lt. Auch bei uns fielen dieser Krankheit mit 
wenigen Ausn ahmen nur ungeimpfte Kinder und Personen höheren Al ters zum
	        
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