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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

2In 
Folge Zuschrift des k. k. Forstwartes zu Hohe nems werden 
alle Servituts berechtigt e n des Müsel-Rudach- und Langenegg er-Reichs ¬ 
f orstes eingeladen behu fs der Anmeldung des S ervitutshol z es pro 
1875 sich am 6. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr im Gastha use zum 
Hir schen dah ier einzufinden. 
Dornbirn, den 2. Jänner 1874. 
Die Gemeindevorstehung. 
Kiesbeifu h r - Absteiger ung. 
Von Seite der Gemei nde Dornbirn wird die Beifuhr von ca. 
600 Haufen Kies auf vers chiede ne Straße nstre cken in mehre ren Ab¬ 
theilungen im Wege der öffentlichen Absteigerung an die Mindestfor¬ 
der nden ü berl assen. 
Dieselbe wird am Mittwoch den 14. d. Mts. Vormittags 
9 
Uhr bei L orenz Zu mtobel im Markt abge halten. 
Dorn birn, den 2. Jänner 1874. Die 
Geme indev orstehun g. 
Nachdem nunmeh r die fünf Jahre für welche der bestehende 
Haselstauder Bachausschuß gewä hlt wurde (9. Nov. 1868 ), verflossen 
sind, muß eine Neuwahl desselben durch die betheil igten drei Gl ieder 
vorgenommen werden. Diese G lieder sind: 1. die Besitzer der im 
Ueberschwemmungsgebiete gelegenen Güter und Häuser. 2. Das 
V iertel Haselstauden. 3. Die G emeinde Dornbirn. 
Die Gem einde hat ihre Wahl bereits am 24. d. Mts. (sieh e 
Gemeinde blatt Nr. 52) vorgenommen. 
Für die andern beiden Gl ieder wird hie mit die Wahl auf 
Mo ntag den 5. Jänner angeordnet, und zwar für die B esitzer 
der im Ueberschwemmungsgebiete gelegenen Gründe Vormittags von 
9 bis 11 Uhr, für das Viertel Haselstaude n von 2 bis 4 Uhr 
Nachmittags. Das Wahllokal ist im Hirschen in Haselstauden. 
Die Wahl geschieht mittels Abgabe eines Stimmzettels an den 
Vor sitz enden der Wahlkommission. 
Für jedes Bach-Konkurrenz-Glied sind drei Ausschüsse und drei 
Ersatzmänner zu wählen; die Wahl gilt wieder auf fünf Jahre. 
Bezüglich der Wählbarkeit gelte n die für die Wahl in die Ge¬ 
meindevertret ung bestehenden Normen. 
Das Verzeichniß der Besitzer der im Ueberschwemmungsgebiete
	        
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