Dornbir ner
Zetun.
Fünfter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeam tlich en Kundmachungen.
Das ,„ Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden S onntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1 50, halbjährig 75 kr. Inserate werden mit 5 kr. für den Raum
einer gewöh nlichen Dr uckzeile berechnet. Die Insera te müssen bis spätestens
F reitag Mittag frank o im Gemeindeamte abgegeben werden.
1874. Sonntag, 25. Jänner
Nr. 4.
Rundmachungen.
Für das laufende Jahr 1874 wird bewilliget, daß der Beginn
des 2. Alt-Brünner-Marktes vom 6. April auf den 23. März und
der Beginn des 5. Brünner Stadt-Marktes vom 7. Sept ember auf
den 31. August verlegt werde .
Dies wird zur allgemei nen Kenntniß gebracht.
Brün n, am 6. Jän ner 1874. Der
k. k. Statthalter.
Auf Grund des § 14 des Landesgesetzes vom 25. Dezember
1869 wird hiemit bekannt ge geben, daß die bei den nachbenannten
Zücht ern ste henden Stiere der v orgeschriebene n Unt ersuchun g un terzogen
und in der unten bemerkten Weise befunden wurden:
1. Bei Albrich Thoma s in Ha se lstauden tauglic h.
ein braun er Jährling,
2. Bei Mäser Josef, Hohlen tauglich.
ein dunkelgrauer Zweijährling,
3. Bei Wirth Mich ael, Hohlen tauglich.
ein grauer Jährling,