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gelegenen Grundstücke liegt von heute an bis zum W ahltage beim
derzeiti gen Ob manne des Bachausschusses, Herrn Johann Oelz, zur
Einsicht für die Betheiligten auf. Allfällige Einwen dung en sind auch
bei demselben anzubringen.
Dornbirn, am 27. De zember 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Alle diejenigen, welche vom Jahre 1873 bei der Gemeinde
eine Forder ung haben, wollen dieselbe bis längstens am 11. Jänn er
1874 im Gem eindeamte einr eichen, damit sie rechtzeitig von den
hiezu bestellten Revisoren geprüft werden kann. Später eingereichte
Rechnungen können nach Umständen länge re Zeit unerl edige t lie gen
bleiben.
Die schon mehrmal gemachte Bemerkung, bezüglic h des Schrei¬
bens der Rechnungen im H albbogen - Format, wird hiermit neuer¬
dings in geneigte Erinne rung gebracht.
Die Anschaffzettel sind den Rechnungen beizu lege n.
Dornbirn , den 21. Dezember 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Kundmachung.
Gasthofbesitzer und Pri vatpartheien, wel che aus
Baiern zugereiste Fremde aufnehmen, haben diese Aufnahme binnen
24 S tunden im Gem eindea mte anzuzeigen; jeder der Cholera ver¬
dächtig e Erkrank ung sfall jedoch ist der Ortsbehör de so fort anzuzeigen.
Dieß wird in Rücksicht auf die in Münc hen herrschen d e Cholera
und durch die Münchner Choleraflüchtlinge ve rurs achte Ver schleppu ng der
Kr ankheit auf Grund eines Erlasses der k. k. B ezirksha uptm annschaf t,
bez i ehentlich der Statthalterei angeordnet und zur gewissenhaften Be¬
ob achtung bekannt gegeb en.
Dornbirn, am 27. Dezember 1873.
Die Gemeindevorstehung.
Edikt.
Ueber freiw ill iges Ansuchen des Dr. Kaiser, Adv. in Bregenz ,
in V ertretung des Josef Rüf und seiner Kinder in New-York um
Feilbiethung der denselb en g ehörigen 2 Friedhof-Arkaden hier, wird