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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1874 (1874)

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gelegenen Grundstücke liegt von heute an bis zum W ahltage beim 
derzeiti gen Ob manne des Bachausschusses, Herrn Johann Oelz, zur 
Einsicht für die Betheiligten auf. Allfällige Einwen dung en sind auch 
bei demselben anzubringen. 
Dornbirn, am 27. De zember 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 
Alle diejenigen, welche vom Jahre 1873 bei der Gemeinde 
eine Forder ung haben, wollen dieselbe bis längstens am 11. Jänn er 
1874 im Gem eindeamte einr eichen, damit sie rechtzeitig von den 
hiezu bestellten Revisoren geprüft werden kann. Später eingereichte 
Rechnungen können nach Umständen länge re Zeit unerl edige t lie gen 
bleiben. 
Die schon mehrmal gemachte Bemerkung, bezüglic h des Schrei¬ 
bens der Rechnungen im H albbogen - Format, wird hiermit neuer¬ 
dings in geneigte Erinne rung gebracht. 
Die Anschaffzettel sind den Rechnungen beizu lege n. 
Dornbirn , den 21. Dezember 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 
Kundmachung. 
Gasthofbesitzer und Pri vatpartheien, wel che aus 
Baiern zugereiste Fremde aufnehmen, haben diese Aufnahme binnen 
24 S tunden im Gem eindea mte anzuzeigen; jeder der Cholera ver¬ 
dächtig e Erkrank ung sfall jedoch ist der Ortsbehör de so fort anzuzeigen. 
Dieß wird in Rücksicht auf die in Münc hen herrschen d e Cholera 
und durch die Münchner Choleraflüchtlinge ve rurs achte Ver schleppu ng der 
Kr ankheit auf Grund eines Erlasses der k. k. B ezirksha uptm annschaf t, 
bez i ehentlich der Statthalterei angeordnet und zur gewissenhaften Be¬ 
ob achtung bekannt gegeb en. 
Dornbirn, am 27. Dezember 1873. 
Die Gemeindevorstehung. 
Edikt. 
Ueber freiw ill iges Ansuchen des Dr. Kaiser, Adv. in Bregenz , 
in V ertretung des Josef Rüf und seiner Kinder in New-York um 
Feilbiethung der denselb en g ehörigen 2 Friedhof-Arkaden hier, wird
	        
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