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die Art und Weise der Ausfüllung werden sie auch von
dort aus die entsprechende Belehrung erhalten.
Zugleich sind die auf das Wasse rrecht bezüg l ichen Urkunden
genannter Behörde vor¬
in Origi nal oder in beglaubigter Abschrift
zulegen .
Dornbirn, am 25. September 1874.
Die Gem ein dvors tehung.
Der auf nächs ten D ienstag, den 6. d. Mts. fallende Vieh¬
und Krämermarkt wird ab geh alten.
Bezüglich des Viehau ftriebe s haben die in der Kundmachung
vom 6. Febr. d. Is. (s. Gemeindeblatt Nr. 6) enth altenen Bestim¬
mu ngen zu g elten.
Dornbirn, den 2. Oktober 1874. Die
Gemeindevorstehung.
Im Lekne rthale , Gemeinde Bolgenach-Hittisau, ist in zwei Al¬
pen die Maul- und Klauenseuche ausg ebrochen. Die nöthigen Vor¬
sichtsmaßregeln sind getroffen w orden.
Hierna ch ist bei den heurigen Herbstmärkten in D ornbirn das
Vieh aus dem Bregenzerwalde nur gegen Beibringung legaler Ge¬
sundheitszeugnisse zuzulassen.
Feldkirch am 22. Sept. 1874.
Der k. k. Bezirkshauptmann:
Ne uner.
Fahrniß-Feilbiethungs-Edikt.
Es wird hiemit bekann t ge macht, daß in der Exekution s sach e
des Anton Hagen (Mengles) in Lustenau durch Dr. Fu lterer in
Dornbirn gegen die E heleute Johann Holzer und M. Anna geb.
Grabherr in der Ried gasse zu Dornbirn, pkto. fl. 6. 38 Oe. W.
s. Anhang am 5. Oktobe r d. Is. um 9 Uhr früh an Ort und
Stelle ve r schiedene den schuldner'schen Eheleuten gehörige Einrichtungs¬
st ücke gegen sogleiche Baarbezahlung versteigert und auch Anbothe
unter dem Schätzung spreis e in der 2. Versteigerungsstunde werde n
angemommen werden. K.
k. Bezirksgericht
Dornbirn, am 15. September 1874. Leeb.