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Ueberdies hat jeder Eige nthümer eines frei h e rumlaufenden
H undes eine Buße von fl. 5 — bis fl. 10. zu gewärtigen.
4. Während der Dauer des Hundebannes dürfen alle Hunde,
wel che frei he r umlaufend betroffen werden, von Jedermann getödtet
werden.
D ornbirn, den 18. Oktober 1874. Die
Gemeindevorstehung.
Aus der V erla ssenschaf tsm assa des Jos. Ant. Wohlge¬
nannt von Fußenegg werden
3½ Klafter Stöckle
2 Backschei ter
9 Stück
Tann en in der Waldung in Altwe g
15in
der Waldung in Ackerboden
No
*.
am M ontag den 26. d. Mts. Abe nds 8 Uhr im Gasthause zur Gans
im Oberdor f versteigert.
Das Scheit erho lz steht bei Jos. Ant. Fußenegger im Gechelba ch ;
wer das Bauholz anschauen will kann sich im Laufe dieser Woche
bei Jakob Wohlgenannt, Jak obs in Hinterachmühle mel den.
Dornbirn, am 16. Ok tober 1874. Die
Gemeindevorstehung.
Der auf nächsten Dienstag den 20. d. Mts. fallende Vieh¬
und Krämermarkt wird abgehalten. Be züglich des Viehauftriebes
haben die in der Kundma ch ung vom 6. Febr. d. Is. (Gemeindeblatt
Nr. 6) enthaltenen B estimmun gen zu gelten .
Dornbirn, den 17. O ktober 1874. Die
G emeinde vorstehung .
Es ist das von Lor enz Zoller gestiftete Studienstipendium im
jährlichen Betrage von fl. 120.— östr. W. zu verleihen.
Zum Genusse desselben sind in nachst ehender Reihenfol ge Stu¬
diere nde so lange sie den Studien obliegen, berufen:
1. Vor Allem die Agnaten und Ko gnaten des S tifters, wenn sie
kath olischer Religion sind.