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2.In deren Ermanglung studierende Jünglinge aus der Gemeinde
Dornbirn.
3.Im Falle sich auch in der Gemeinde Dornbirn keine sol che Stu¬
denten finden sollten , andere mit den übrigen Erfordernissen geei¬
genschaftetete Landeseinge bor n e Studenten.
Die Be werber um dieses Stipendium haben ihre Gesuche, be¬
legt mit der Nachweisung der Ve rw andtschaft mit dem Stifter, dem
Geburtszeugnisse, dem letzten Prü fung szeug niß und Bestätigung der
Aufna hme an einer öffentl ichen Studien-Anstalt bis längstens Ende
Oktober 1874 bei der Gemeindevorstehung in Dornbirn einzureichen.
Feldkirch, am 3. Oktober 1874.
Der k. k. Bezirksha u ptm ann
N euner.
Vorl adung.
Zur Sicherste llung der Verzehrungssteuer für den Artikel
Landwein und Obstmost für das Jahr 1875 wurde vom
k. k. Herrn Finanzwa che Kommissä r in Lustenau die Ab findungs ver¬
handlung mit den in dieser Gemeinde befindlichen Schank- und Gast¬
wirthen auf den nächsten Samstag den 24. d. Mts. Nach¬
m ittags 3 Uhr in das Gasthaus zum Kreuz dah ier bestimmt.
D emnach werde n die obbezeichneten Gewerbetreibenden aufgefor¬
dert, zur
angegebenen Zeit sich dortselbst pünktlich einzufinden.
Dornbirn, den 18. Oktober 1874. Die
Gemeindevorstehung.
Edi kt.
Ueber Ansuchen des Herrn J. M. Sohm, Banqu ier in Bre¬
genz, vertreten
durch Herrn Dr. Fultere r hier wurde die exekutive
ö ffentl iche Verstei gerung nachstehender der Frau Rosina Luger zur
Rose in Hatlerdorf und dem mj. Josef Luger unter Vormundscha f t
des Albert Luger im Oberdorf gehörigen Reali täten b ewill iget, als:
1. Des der Rosina Luger geh örigen W ohnhauses und
Wirthschaf t sgebäudes sammt Bäckerei zur Rose in
Hatlerdorf Nr. 81 mit Stadel, Garten und beilie¬