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Grund des Landesgesetzes vom 25. Dezember 1869, betreffend
die Haltung von Zuchtstieren werden hiemit alle di ej enigen, we lche die Ab¬
sicht haben, in der diesjährigen Spru n gperiode Stiere zur Nachzucht zu
halt en und entgeldli ch zu verwenden, auf gefordert , der Gemeindevorstehung
hievon zur Handhabung des § 14 des erwä hnten Gesetze s rechtzeitig die
Anzeige zu erstatten , um nicht nach § 15 desselben Gesetzes straffällig
zu
w erden.
Die Musterung der ang emeldet en Zuchtst iere fi ndet nächsten Donners¬
tag, den 28. d. M. um 10 Uhr Vormittags beim G emeindehause statt. Die Stiere
sind daher Alle zu d ieser Zeit auf den Gemeind ehausplat z auf zuführ en.
Bei dies er M usterung werden die mit Gemeindebeschluß vom 5. No¬
vember 1874 ausges etzten Prei se durch die Stierhaltungskommission zuer¬
kannt und ausgeth eilt.
Die Preise sind folge nde:
1.Preis
zu fl.
12.— fl. 12.—
„ „ „ 10.—„
10.—
2 Preis e „ „ 8.— 16.—
*
2Nrr.
*
*6.— „ 12.—
6
* „ 5.— „ 30.
N
51r
1
*4.— „ 20.
17 Preise, zusammen fl. 100.—
Dornbirn, am 24. Jä nner 1875. Die
Gemeindevorstehung.
Die Geneinden Lustenan und Dornbien haben gencß Beschlaß vom
30. v. Mts. und 5. d. Mts. die Absicht, den Landgraben nach den
vorliegenden Plänen und ausgesteckten Profilen auszusc höpfen , zu reguliren,
und neu auszuleiten.
Die Erdarbeiten werden auf dem Wege der öffentl ichen Abs tei gerung
an die Mindestneh m e nden überlas sen.
Die Versteigerung der unteren Strecke , von der neuen Landgraben¬
Ausmündung bis zum Mühl graben he rauf, findet näc hsten Mittw och, den
27. d. Mts. an Ort und Stelle, d. h. am Landgraben selbst, statt, und
beginnt um 9 Uhr Morgens bei der untersten Num mer. Zur Versteigerung
werden etwa 50 bis 60 Loose kom men.
Sol lte auf diese n anberaumten Tag ungünstige Witterung einfallen,
so findet die Versteigerung ohne weitere Ankündigung am nächsten günstigen
Tage statt.
Mit der Versteigerung findet unter Einem die komm issionel le Begeh ung