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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1875 (1875)

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wider Maria Anna Natter geehel. Geb hand Spiegel in Egethen zu Dornb irn 
pkt. fl. 180.— s. A. wird am 25. Oktobex eventuell 3. November l. J. 
jedesmal um 9 Uhr Vormittags hi eramts Zimm er Nr. 6 nachbeschriebene 
der Schuldn erin gehörige Real ität öffentlich versteigert werden: 
1. Ein Grundstück in Egethen zu Dornhirn Bes.- Nr. 10885 St.-K. 
fl. 15.— von 6½ Vtl. Land und 53 Schri tt Boden im Schätzungswerthe 
von fl. 
350.— 5. W. 
Die Feilbietungsbedingnisse we rden unmittelbar vor der Versteigerung 
bekannt gegeben werden. 
Die Hypothekargläubiger werden auf die Vorschrift des h. Gub.-Zirk. 
vom 20. April 1840 aufmerksam gemacht , und zur Anmeldung ihrer For¬ 
derunge n bis zum ersten V ersteige rungste rm ine aufgefordert. 
K. k. Bezirksgericht 
Dornbirn, den 20. Juli 1875. Leeb. 
e Versteigerungs-Sistirung. 
Von der mit h. g. Edikt vom 19. Juni l. Is Z. 4190 gegen 
Johann Winder, Bodenmännlis von Mühlebach ausge schriebe n en exeku¬ 
tiven Rea litätenversteiger ung findet es sein Abkomm en. 
K. k. Bezirksgericht 
Dornbir n, am 2. Juli 1875. Leeb. 
Mittheilungen. 
Gemeindeausschuß. Nächsten Donnerstag wird zur üblichen Zeit eine 
Gemeindeausschußsitzung abgehalten werde n. 
Armen- und Kranken-Anstalt. Stand von gestern: 
Krankenanstalt: 3 männliche, 9 weibl iche Personen. 
Armenanst alt : 139 
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Zusammen : 16 männliche, 18 weibliche Personen. 
Der Besuc h dieser Anstalt ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 3 
5 und Uhr 
Nachmittags ge stattet. 
Die Sparhasse befindet sich im Erdgeschoß des Geme indehause s und ist 
tä glich mit 
Ausna hme der 3 hohen Fe sttage) von 9 bis 12 Uhr Vor¬ 
mittags offen. 
Sparkasse. Es w erden größere S ummen Geld gegen geset zliches 
Unterpfand auf Grundstücke, wie auch auf gute Bürg schaft au sgel ehnt. 
riedho f. Auf dem Beg räbniß felde P sind ab den Gräbern der 
untersten 6 Re ihen die Gedenksteine im Laufe dieser Woche wegzuräumen. 
Neue Landesgesetze. Die Allerhöchste Sanktion haben folgende im let zten 
Landtage beschlos sene Gesetze erhalten:
	        
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