Dornbirner
Zeerrcher.
Sechster Jahrg ang.
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Organ für alle g e meindeamtlichen Kundmachungen.
Ddes Doni ener Ee nelani eir eshi nt chen Enieg Menen und dese
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postve rsendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
Inser ate
w erden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Diewerden.
müssen bis spä testens Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben 1875.
S onntag, 3. Oktaber.
Nr. 40.
Rundmachungen.
Nachde m die in der letzten Nummer des Blattes erlasse ne Kund¬
machung wegen Anmeldung der Pferde nur einen geringen E rfolg gehab t
hat und diese Anmeldung der Pferde für heuer ganz une rl äßlich ist, werden
die Besitzer von Pferden, we lche ihrer diesfälligen Pfl icht noch nicht nach¬
gekommen sind, hiermit ne uerdings aufgefordert, morg en als am M ontag
den 4. dies Mts. bis Abends 5 Uhr ihre Pferde und Tragthiere im
Ge meideamte anzumelden. Die Nichtsefolgung dieser Aufforderung
wird an jedem Besitzer ausnahmslos mit einer Strafe von
fl. 5.— per Pferd geahndet.
Fern er wird bekannt g egeben, daß die Bes ichtig ung und Klass i¬
fizirun g der Pferde für den ganzen G erichtsbezirk Do rnbirn auf dem Platze
beim Armenhause dahier am nächsten Frei tag den 8. d. Mts.
von 8 Uhr Vormittags an vorgenommen wird und daß hierzu mit Ausnahme
der in der Kundmachung vom 20. v. M. (Gemeindeblatt Nr. 39) von 1
bis 4 bezeichneten , sämmtliche Pfe rde und Tragthi ere bei Ver¬
meidung der g esetzlichen Geldstra fe und Tragung der Kos ten einer nachträg¬
lichen Vorführung der Klassifikations-Kommission vo rzu stellen sind.
Für diejeni gen Pferde, welche nach vorgenannter Kundmachung von