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Die vorauf gefüh r ten Besi tzer sind beauftragt worden, inner halb des
nächsten und des folgenden J ahres in diesen ihren Waldungen Au fforstun gen
vorzunehmen und bis Anfangs Mai des nächsten Jahres die übli chen Hege¬
z eichen aufzustellen.
Hievon we rden die beireffenden Weideberechtigten mit dem Bei satze
vers tändiget, daß sie zur Einhaltung des einga ngs b ez eichneten Weideverbotes
eine genügende Hi rtschaft aufzustellen haben.
Dornbirn, den 12. Nov ember 1875. Die
Ge meindevo rstehun g.
Der k. k. Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Kommissär Herr
Dr. Lantschner in B regenz hat mittelst Zuschri ft vom 9. d. Mts. zur Ver¬
handlung bet reffend die W eiderechte von Mühleb ach und Unterbürgle auf
Montag den 29. d. Mts. Vormitt ags 8½ Uhr in das G emeindehaus
dahier eine Tagsatzung angeordnet.
Nachdem der Herr Kommissär in obiger Zuschri ft auch den Wu nsch
ausg edrückt hat, die Gemeindevorstehung wolle mö glichst auf die Ernen nung
von Bevollmächtigten hinwirken, werden sämmtliche Berechtigte und Belastete,
w elche in dieser Angelegenheit noch keine Vollmacht ausgestellt haben, hiermit
ei ngeladen, am nächsten Dienstag den 16. d. Mts. Nach mi ttags präzis
3 Uhr im Gemeindehause zur Wahl solcher Bev ollmächtig ten zu erschein en
Diejenigen, welc he bei diese r Wahl nicht erscheinen, werde n zu der auf 29.
d. Mts. anber aumten V erha ndlung auf ihre Kosten durch die Gemeinde¬
diener gerichtsordnungsmäßig v orge laden.
Dorn birn, am 29. November 1875. Die
Gemeindevorstehung.
Jakob Luger Schreiner im Markt ist Willens ca. 100 Zentner fettes
Heu und ca. 10 Z entner Str eue mittelst öffentl icher Ver stei gerung zu ver¬
kaufen.
Dieselbe wird am Montag den 15. d. Mts. Vormi ttags 9 Uhr in
Behausung abgehalten.
seinerDornbirn,
am 5. November 1875. Die
Gemeindevorsteh ung.
Die Vergebung der Erdarbeit en am Lustenauer L andgraben
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vom Mühlgraben bis zur Hohenemser Gränze wird am Mittwoch den 24. d.
Mts. an Ort und Stelle im Wege der öf fentlichen Absteigerung erfolgen
und beg innt Vormittags um 9 Uhr.
Sollte auf diese n an beraumten Tag ungünstige Witteru ng einfallen,