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Zum Verwalter des Schu l be nefiziums, in Stapfen des seligen Herrn
Kaspar Hilbe, wurde Herr Ferdinand Dre xel Riedgaß se itens des Ge meinde¬
aufge stellt.
rathesGrundentlastungs-
oder Regulirungs-Verhandlungen. Am Mon tag den
29. d. Mts. Vormittags von 8½ Uhr an wird im Gemeindeha u se die
Ve rhandl ung über die Weiderechte von Mühlebach und Unter¬
bürgle g ehalten. Bei derselben haben nach der Zuschrift des Herrn
Kommissärs die Bev ollmächtig ten der Belasteten und B erechtig ten dann alle
nach der einen oder an deren Richtung Bethe i ligten welche keine Vollmacht
unterschrieben haben, und endlich die Bevo l lmächtigt en der Gem einde um
so ge wisser zu erscheinen und die allenfalls in Handen habenden bezüglich en
Urkunden und Beh elfe mitzub ringen als widri genf alls nach § 39 der
Instruktion vom 31. Oktober 1857 auf G rundlage der A ngaben und Be¬
weismittel in dem Anmeldungs- resp. Provokationsoperate, sowie auf Grund
der von der ersch einenden Partei ertheilt en Auskünfte und beigebr ach ten Be¬
he lfe, die nöthigen Erhebungen von Amtswe gen g epflogen und der nicht
erschienenen, oder die Auskünfte oder Behelfe ve rweigern den Part ei gegen
die Amtshandlung der Lokalkommission keine Einsprache oder Beschwerde
zustehen wü rde.
Am gleichen Tage Nachmit ta gs 2 Uhr ist unter der gleich en Bedingung
die Verhandlung über die Weiderechte von Gechelbach und Stei¬
nenbach und es sind die Betreff enden hierzu ber eits vorgeladen wor den.
Landesschützen-Kontrolversammlung. Unter Bezugnahme auf die im
Gemei ndeblat te Nr. 44 des laufenden Jahrgan ges erschienene Ku ndmachun g
bringen wir den Betreffenden hiermit in Erinnerung, daß diese Versa m mlung
am nächsten Sonntag den 5. Dezember Vormittags 8 Uhr im Gemeinde¬
hause (Turnsaale) beginnt, und daß hierbe i auch Landesschützen, welc he zu
andern Bezirk en zuständig sind, und sich hier aufhalten, erscheinen kö nnen.
Anfug. Es wurde die Wahr neh mung gemacht, daß muthwillige Knaben
um den Pfarrkirchthurm herum mit Steinen werfen und zufolge dessen häufig
Zertrümmerungen der im Thurm e befindlichen Fenst ersche iben vorkommen. Die
Ueberwachungsorgane werden in Zukunft auf diesen Unfug aufmerksam sein
und die Betroffenen der entsprechenden Ahndu ng zuführen. E ltern und L ehrer
werden ersucht von dieser Notiz Kenntniß zu nehmen.
K al bfleisch. Die im Gemeindeblatte Nr. 46 des vorige n Jahrganges
di esfalls erschie ne ne Mitth eilu ng wird hiermit in Erinnerung gebracht. Dieselbe
lautet: Der § 6 der Fle i c hbeschauo rdnung sagt: „Es dürfen keine Kälber,
bevor sie noch zum nahrhaften und schmackhaften Fleische und zu einer
dauerhafte n Haut ang ew achsen sind und ebenso keine zu alten, sogenannte
Heukä lber, von den Fleischhauern geschlac h tet w erden. Das Alter wird in
diese r Beziehung auf nicht unter 3 und nicht über 6 Wo chen bestim mt und
werden die Uebertreter nebst der Konfiskation des Fleisches auch mit den
für Sa tzungen festgesetzten S trafen belegt werden." Die Gemeindevo r steh ung
ist gezwun gen ihres Amtes zu handeln, wenn gewisse Fleischhauer fortfahren
unreife Kä lber (wie die Fleischbe s c hauer melden , sogar wöchige K älber) zu
schlachten und auszusch roten.