86 Mittheilungen.
Amts tag des k. k. Bezirksha u pt manns nächs ten Freit ag den 5. März.
andgrabenan lehen. Das in der Gemeindeausschußsitzung vom 14. v.
Mts. be schlosse ne
Anlehen von fl. 6000 .— für die Landgrabenunternehmung
wurde vom hohen Landesa usschus se bewilligt.
Bundebann. Die hohe k. k. Statthalterei hat mit E nt scheidung vom
20. d. Mts. dem Ansuchen um Ab änderung der bestehenden Hundebanns¬
vor schrift en keine Folge zu geben befunden, weil (wie es in der Ent scheidu ng
heißt) ein gut konstruirter M aulkorb der Gesundheit des Hundes durch Be¬
hinderung der nothwendigen Exhalation durch die M aulschleimh aut und
beim Sa ufen nach Bedürfniß im Freien th a tsächlich schadet, ein schiecht kon¬
struirter hingegen völ lig z wecklos ist, und selbst das Bei ßen nicht verhütet;
das häufige Auftr eten der Wuth in Vorarlberg aber erst dann a bnehmen
wird, wenn ein den Bedürfnissen des H undeges ch lechtes entsprechenderer Be¬
steurungsmodus zur allgemein en Durchführung gelangen wird. In dieser
Richtung empfiehlt jener h. Statth . Erlaß „aus logischen Gründen und mit
Rücksi cht auf reichliche Erfahrungen dahin zu w irken, daß die männlichen
Hunde höher besteuert werden als die weibli c hen."
Ganggebühren. Der Gemeinderath hat in der Sitzung vom 4. März
1874 die Ganggebühren der Gemeindediener in nachstehender Weise geregelt:
erste Einmahnung 5 kr.
zweite 10
kr.
*
dritte 10
kr. *
Pfändung und Sch ätzung 20
kr.
Dieser Gebührentarif ist mit 1. April 1874 in Wirksamkeit
getreten
und wird hiermit in Erinnerun g gebracht.
Für Landesschützen. Die diesjährigen Waffenübungen werden vom
27. Augu st bis 11. September, vom 15. September bis 30. September,
vom5.
Oktober bis 20. Oktober gehalten und hierzu ie Jahrgänge 1874,
1873, 1872, 1871, 1870 und wenn es nöthig sein sollte, auch die vom
Jahre 1869 zur Ergänzung einberufen.
Aufmunterungskassen. Bei der am letzten Dienstag im Mohren dahie r
statt ge habten Versammlung wurde beschlossen, für die nächste Rekrutirung
zwei Aufmunterungsvereine für die I. und II. A ltersklas se abgesondert zu
gründen.
In den Verein für die I. Altersklasse werden E intagen in 10 K assen
zu je.
10.—, also bis zu fl. 100.— angenommen. Die Gelder werden
erst 4Monate
nach der z weiten E inb erufung verrechnet und ausbezahlt,
b leiben also für zwei Jahre stehen, so daß die im Jahre 1855 geborenen
Jünglinge, welche heuer aus der I. Altersklasse und nächstes Jahr aus
der II. Altersklasse zum Militär abgestellt werd en, bei der V ertheilung des
Geldes gleich behandelt werden.
In den Verein für die heurige II. Altersklasse (1854 Geborne) werden
Einlagen in 7 K lassen zu je fl. 10.—, also bis zu fl. 70.— angenommen