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Alle Hausinhaber und Unterstandsgeber we rden daran
erinnert, daß sie für Gesellen, Dienstboten und sonst ige Fremde die Re ise¬
dokumente oder Heimathsscheine jedesmal binnen drei Tagen im Gemeinde¬
amte abzugeben oder wenigstens die entsprechende A nmeldung daselbst zu
machen haben . Dasselbe gilt nicht blos für neu angekommene Fremde,
s ondern auch für jeden Unterstandswechsel.
Die Verabsäumung d ieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 2.—
bis zu fl. 5.— nach sich zie hen.
Unter den Fremden werden alle jene v erstanden, welche hierher nicht
zuständig sind.
Dornbirn, am 5. März 1875. Die
G emeindevo rstehun g.
Edikt.
Ueber Ansuc hen des Johann Georg Diem in Mittelfeld zu Dornbirn,
v ertreten durch Dr. Fulterer, Advokat in Dornbirn wurde die exekutive
öffentliche Versteigerung nachstehender den Schuldnern Katharina We¬
hinger Wittwe Luger und Johan n Georg L uger, Metzger im Ober¬
dorf zu Dornbirn gehörigen Realitäten als:
1.Das Wohnhaus sammt St adel und Garten und dabei ¬
liegendem Boden in Oberdorf Bes. Nr. 9342 im Schätzungs¬
wert he von fl.
1800.—
2. Der Acker auf dem untern Wallenmahd Bes. Nr. 4693
im Schätzun gswerthe von 90.—
fl.
3. Das Grundstück beim Eichbrunnen Bes. Nr. 4485 und
4693 im Schätz un gswer the von fl.
320.—
4. Der Gemeindstheil in Roßmähder Bes. Nr. 9356 im
Schätzungswerthe von fl.
540.—
bewi lligt.
Zur Vornahme der Versteigerung wurde der Termin auf 8. und
nöth i genfalls 15. März 1875 jedesma l um 9 Uhr Vormitt ags im Gast¬
hause des Loren z Zumt obel im Markt anberaumt.
Die Ver stei gerungs bedingungen k önnen tä glich hieramts eingesehen w erden.