Dornbirner
Beitindedelltt.
Siebenter Jahrgan g.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Den Dorhien Eeneierisan e rihen seden So nten Mingen und dose
ganzjährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit Postv erse ndung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gew öhnlichen Druckzeile berechnet. Die Inserate
müss en spätestens bis Freitag Mitt ag fra nko im Gemeindeamte abgegeben werden.
Nr. 1. 1876. Sonntag, 2. Jänner.
Kundmachungen.
Von Seite der Gemeinden Do rnbirn und Lustenau wird die Her¬
stellung einer gewölbten Brüc ke über den L andgraben an der Lustenauer
St raße im Wege der öffentlich e n Abs teigerun g an den Mind e s tfordernden
überlassen. Dieselbe wird am Mo ntag den 10. Jänne r 1876 Vormittags
10 Uhr bei L orenz Zumtobel im Markt abgehalten.
Plan und K o ste nvoranschlag können im Gemeinde am te eingesehen
werde n.
Dornbirn, den 24. Dezember 1875. Die Gemeindevorstehung.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Dezember 1869, betreffend
die Haltung von Zuchtstieren w erden h iermit alle Diejenigen, we lche die
Ab sicht haben, in der diesj ährigen Sprungperiode Stiere zur Nachzucht
zu halten und entge ltlich zu verwenden, aufgef order t, der Gemeindevorstehung
hiervo n zur Handhabung des § 14 des erwähnten Gesetzes rec h tzeitig die
A nzeige zu erstatten, um nicht nach § 15 desselben Geset zes straffällig zu
werden .
Dornbirn, den 2. J änner 1876. Die Gemeindevorstehung.