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Alpmeister und der Sen ner sind v erantwortlic h dafür, daß nur
mit der G e sundheit smarke versehenes Vieh auf der Alpe zugelassen wird.
Für eine nachweisbar verloren gegangene Marke muß eine Ersatzm arke
beigebracht werden; dieselbe ist bei dem Thie rarzt e, welcher die bezügliche
Untersuchung vorgenommen hat, zu erwirke n. Dem Thierarzt e sind für diese
Ausfertigung 20 kr. zu e ntricht en.
Für die ordnungsmäßige Stallschau und die bei d erselben ausge folgten
Gesundheitsmarken sind keinerlei Gebühren zu entrichten.
Die Gemeindevorstehung.
Do rnbirn, am 28. Mai 1876.
Alprechtsbesitzer, we lche ihre Re chte für diesen Sommer an auswärt s
Dornbirn Seßhaft e verlassen, werd en hiermit a ufgeforder t, ihren P ächtern
aufzutragen, daß sie aus ihrer Gemeinde frische Gesundheitsscheine mitzu¬
bring en haben, welche sowohl von der bezüglichen Gemeindevorstehung als
dem Thierarzte unterfertigt sein mü ssen.
Der Alpmeister und der Senner sind veran twor tlich dafü r, daß nur
solches von auswärts kommendes Vieh zugelass en wird, für welch es die vor¬
gesch riebenen Gesundhei tsscheine vorgewiesen werden kön nen.
Diese Gesund heit sscheine, sowie die in der vors tehenden Kund¬
machung vo rge schrieben en Gesundheitsmarken hat jeder Alpmeister zu
sammeln und am Tage nach der Auffahrt in's Gemeindeamt zu bringen.
Unterlassungen werden entsprechend geahndet.
Die Gemei ndevors tehung.
Dornbirn, den 28. Mai 1876.
Straßensperre.
Die Eisenga sse, vom Michael Bohle bis zum Fischbach, kann bis
auf Weit eres wegen Kanalbauten nicht befahren werden.
Die Gemeindevorstehung.
Dornbirn, am 23. April 1876.
Die Stierhalter we rden hierm it aufg eforde rt, die Sprunglisten, sobald
weit ere Sprünge im betreffenden Be zirke nicht mehr zu gewärtigen sind, im
Gemeindeamte abzuliefern. Die
Geme inde vorstehu ng.
Dornbirn, am 20. Mai 1876.
Holzversteigerung.
Von Seite der Gemeinde Dornbirn wer den mehrere Num mern Holz
aus nachb e nannten Geme inde-Wal dunge n der öffentlichen Versteigerung unter¬
stellt und zwar: