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werden die bestehenden Vorschriften über Rauchkessel in
Erinnerung gebracht:
1. Die Rauchkessel müssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden
auch einen doppelten Deckel haben.
2. Bei der Fahrt über eine Holzbrücke muß der Kessel von der Deich sel
weggenommen und in den Hän den getragen werde n.
3. Auch bei ander n Fahrstrecken, wo das Aussp ringen von Gluth zu
gerechten Befürchtungen Anlaß gibt, hat der F uhrmann den Kess el in die
Hände zu nehmen.
Zu w iderhandel nde haben die Folgen zu g ewärtige n.
Dornbirn, den 11. Juni 1876. Die
Gemeindevorstehung.
A uffo rderung.
Zur Verfassung eines richtigen Inventars über den Nachl aß des ver¬
storbenen Frz. Mart. Mäser, Einzieher von Oberdorf, ist es nothwendig,
daß alle Die jenig en, welche bei ihm eine versicherte oder eine unv ersicherte
Forderung haben oder mit ihm sonst in Rechnung stehen, unter Vorweisung
der bezügl ichen Urkunden oder Beibring ung sonstiger Beweismittel die ent¬
sprec hende Anmeldung machen.
Diese Anmeldungen werden am nächsten Freitag und Samstag
im Gem eindea mte entgegen genommen.
Dornbirn, den 11. Juni 1876. Die
Ge meindevo rstehun g.
Die di e sjährige lmpfung wird vorgenommen:
im Markt: Montag den 12. Juni um9
Uhr Morgens bei Lorenz
Zumtobel.
in Oberdorf: *
iß „ m.22
Uhr Nachmittags bei Ant.
7 Rein.
„Watzenegg: N *3
Uhr Nachmittags zum Adler.
* Hatlerdorf:
Dienstag den 13. Juni um 9 Uhr Vormittags zur Kron e.
„Haselstauden: „
„ „ „ „ 122 Uhr Nachmi t tags zum
Hirschen.
„Jennen: *„
„ 3 Uhr N achmitta gs.
An allen Sammelplätzen finden Personen jeden Alters gleichzeitig
Geleg enheit, sich einer wiederholten Impfung zu unterziehen.
Dornbirn, den 7. Juni 1876. Dr. Schmidt .