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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1876 (1876)

232 N achfolge nd 
werden die bestehenden Vorschriften über Rauchkessel in 
Erinnerung gebracht: 
1. Die Rauchkessel müssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden 
auch einen doppelten Deckel haben. 
2. Bei der Fahrt über eine Holzbrücke muß der Kessel von der Deich sel 
weggenommen und in den Hän den getragen werde n. 
3. Auch bei ander n Fahrstrecken, wo das Aussp ringen von Gluth zu 
gerechten Befürchtungen Anlaß gibt, hat der F uhrmann den Kess el in die 
Hände zu nehmen. 
Zu w iderhandel nde haben die Folgen zu g ewärtige n. 
Dornbirn, den 11. Juni 1876. Die 
Gemeindevorstehung. 
A uffo rderung. 
Zur Verfassung eines richtigen Inventars über den Nachl aß des ver¬ 
storbenen Frz. Mart. Mäser, Einzieher von Oberdorf, ist es nothwendig, 
daß alle Die jenig en, welche bei ihm eine versicherte oder eine unv ersicherte 
Forderung haben oder mit ihm sonst in Rechnung stehen, unter Vorweisung 
der bezügl ichen Urkunden oder Beibring ung sonstiger Beweismittel die ent¬ 
sprec hende Anmeldung machen. 
Diese Anmeldungen werden am nächsten Freitag und Samstag 
im Gem eindea mte entgegen genommen. 
Dornbirn, den 11. Juni 1876. Die 
Ge meindevo rstehun g. 
Die di e sjährige lmpfung wird vorgenommen: 
im Markt: Montag den 12. Juni um9 
Uhr Morgens bei Lorenz 
Zumtobel. 
in Oberdorf: * 
iß „ m.22 
Uhr Nachmittags bei Ant. 
7 Rein. 
„Watzenegg: N *3 
Uhr Nachmittags zum Adler. 
* Hatlerdorf: 
Dienstag den 13. Juni um 9 Uhr Vormittags zur Kron e. 
„Haselstauden: „ 
„ „ „ „ 122 Uhr Nachmi t tags zum 
Hirschen. 
„Jennen: *„ 
„ 3 Uhr N achmitta gs. 
An allen Sammelplätzen finden Personen jeden Alters gleichzeitig 
Geleg enheit, sich einer wiederholten Impfung zu unterziehen. 
Dornbirn, den 7. Juni 1876. Dr. Schmidt .
	        
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