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Gas thause des Lorenz Zumtobel da hier die nachbeschriebene Realität zur
öff entlic hen Versteig erung gebracht w erden.
Ein halber Gemei ndetheil Säe- und Streuboden im Hinter ¬
vorach, Besitz-Nr. 3025, mit ca. 10 Vtl. Land,
Ausruf spreis fl. 250.—
Die Bedingungen w erden vor der Fei lbiethun g be kannt geg eben wer den.
Allfälligen Pfandgläubigern bleiben ihre Rechte ohne Rücksicht auf das
Meistbot gewahrt. K.
k. Bezirksgeircht
Dornbirn, den 7. Juni 1876. Leeb.
In Folge Wiederbesetzung des hiesige n Notarpostens wird hiermit
nachstehende Verordnung in Erinnerung gebracht:
b ishi¬ An
sämmtli che Gemeindevorstehungen.
Im Auftr age der k. k. Statthalterei vom 4. d. M., Z. 190 18, wird
in jeder G emeinde zur Wahrung der Interessen der Be völke rung und damit
Niemand sich mit Unkenntniß des Gesetzes entschuldigen kann, das Ge setz
vom 25. Juli 1871, Reichsg esetz blat t 76, öffentlich bekannt g emacht, nach
welchem vom 1. Januar 1873 an nachstehende Verträge und Rechtsgeschä ft e
nur dann Giltigkeit haben , wenn hierüber ein No t ariatsakt au fge nommen
worde n ist, als:
1) Ehepakten.
2) Zw ischen Ehegatten geschlossene Kauf- Tausch-, Re nten- u. Dar¬
lehens-Verträge und Schuldbekenntnisse, welche von einem Gatten dem andern
abgeg eben werden.
3) Bestätigungen über den Empfang des Heiratgutes, auch wenn
dieselben ande rn Personen als den Ehegatten ausgestellt werden .
4) Schenkungsverträge ohne wirkliche Uebergabe.
5) Alle Ur kunden über Rechtsgeschäfte unter Leb enden, welche von
Blinden oder von Tauben , die nicht lese n, oder von Stummen , die nicht
sch reiben können, errichtet werden, insofern dieselb en das Rechtsgeschäft in
eigener Person schließen.
Feldki rch, am 8. November 1872.
Für den k. k. Bezirkshauptmann:
Ebne r.
Versteigerungs-Kundmachung.
In Folge Ermächtigung der k. k. Forst - und Domänen-Direktion in
Innsbruck vom 10. d. M., N. 2755, wird am 27. d. M., Nachmittag s
3 Uhr, im Gasthause zum gold. Hirschen in Dornbirn das in der Betri ebs¬