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auch die Gemeinwerksteuer und der Familiengulden eingerechnet worden
sind, kann keine Berüc k sichtigu ng finde n, da dieser Umstand damals
keinen Anlaß zu Entscheidungen der Staatsbehörden geboten hat.
Indem daher die Eingangs erwähnte Reklamation hiermit zurück ¬
gewiese n wird, fi ndet die St atthalte rei noch die Bemerkung beizu füg en, daß
ihre En tscheidung im Sinne des § 17 G. W. O. für die im Zuge be find¬
liche Wahl als endgiltig anzusehe n ist.
Neue Maße und Ge wichte. Laut Zuschrift der k. k. Bezirksha u pt¬
mannschaft Feldkir ch vom 5. d. M., Z. 5825, wird in Folge Auftrages
der hohen k. k. Statthalterei zu Innsbruck in näch ster Zeit mit Beiziehung
des k. k. Herrn Aichmeisters von Feldkirch eine Revis ion der Maße und
G ewichte vor g enommen, wora uf wir unser e G ewerb sleute vorlä ufig auf¬
merks am machen.
T alsche öster r. Panknoten zu fl. 50.— sind in der letzten Zeit da
sein, doch
und dort vorgekommen; dieselben sind, ohne g erade gelungen zu
so täu schend nachgemacht, daß sie bei oberflä chlicher Bes ichtigung für echt
angenommen w erden könnt en. Bei drei bi sher beanständeten Exemplaren
dieser Falsifikate ergaben sich folgend e leicht erkennbare Merkmal e. Die
Seri en sind verschieden, doch wurden zu denselben brei tere Typen genommen.
geleimtes
Zu den mit Plattendruck erzeugten Falsifikaten wurde schwach
Maschinenpapier verwendet, welchem die Wasserzeichen künstlich eingeprägt
sind. Die Gesichtszüge der rechtsstehenden Figur sind unschön, deren ganz
verzeichnete Hände sehen unförmlich aus, auch der Faltenwurf des Gewandes
dieser Figur ist schül erhaft gezeichnet. Ebenso auffälli g ist der von den echte n
Staatsnoten gänzlich a bweichende Schriftcharakter der Fa ls ifikate im Allge ¬
m einen, die ungleiche Stä rke der Buchst aben in der Hauptzeile „Fünfzig
Gu lden", namentli ch das außergewöhnlich dicke 1 der Endsilbe „zig" die sehr
schie fe Lage der beiden 8 in der darauf fol ge nden Zeile „diese Staatsnoten"
ferner die höchs t unregelmäßige Schrift der Strafparagrafe im unt ern Theile
der Falsifikate, beso nders links in den Worte n „Staatsn ote n" und „Staats¬
ch uld" der Buchstabe S, w elcher unkenntlich verzogen ist; im recht en Felde
ist in
teht statt „Nachmachung" Nachmachun g. Der Druck der Rückseite
Zeichn ung und Schrift abweichend von den e chten Noten und auch die bunte
Druckfarbe der Falsifikate ist eine andere, als bei den echten Noten. Sach¬
dienliche Wahrnehmungen sind den k. k. Be hörden mitzutheilen. (Auszug
aus der „Feldkircher Zeitung" Nr. 70 vom 30. d. M.)
Die Handelsfirma Jos. And. Winder beabs ichtigt die Anlage eines
Wasse rrese rvo irs und einer Wasserleitung im Eulenthal.
neuenDie
bezügliche Kun dmachung erscheint in der näc hsten Nummer des
Blat tes.
Zwei Banksagunge n für L eichenbegängnisse wurden zurückg elegt und
kommen in der nächst en Nummer des Blatte s.