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der in A usübung ihres Gewerbes eben eingeschifft en Seeleute und
5. der Nachmänner.
Die Kontrollversammlung wird in Feldkirch um 8 Uhr früh und in
Dornbirn um 9½ Uhr früh beginnen und zwar im jeweiligen Magistrats ¬
Ge bäude abgehalten werden. Wer zur festge setz ten Zeit nicht am Kontroll¬
platze anwes end ist, muß zur Nachkontrolle in Bregenz erscheinen.
Die Nach kontroll e findet am 30. November l. J. in Bregen z sta tt.
Hierbei wird bemerkt daß die ohne genügende En tschul digung auch
von der Nachkontrolle Wegbleibenden nach den Mili t är-Disz ipl inar-Straf ¬
vors chri ften behandelt wer den.
Zur Kontrollversammlung ist der Militärpaß, sowie in Fällen erfolgter,
in dem Militärpasse aber noch nicht ange merkter Ve r ehelichung auch der
ungestempelte Trau schein mitzubringen.
Spezie lle Einberufun gskar ten werden keine ausgegeben.
Fel dkirch, am 28. Oktober 1876. Der
k. k. B ez irkshauptman n:
Neuner.
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NB. Eine p ersönliche Vorla dung kann ebenfalls nicht erfolgen, weil mit
der obigen am letzten Sonnta g erhaltenen Kundmachung kein N amens¬
verzeichniß der zum Erscheinen bei der Kontrollversammlung Verpflich¬
teten eingelangt ist.
Mitt hei lungen. Versorgungs¬
Monatsbericht über den Stand in der Krankenanstalt und der
anstalt der Gemeinde Bornbirn.
Verblieben Verbleib en
Aufge¬ Verstorben
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