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bestr afen, und zwar für den ersten halben Tag mit 50 kr., den zweiten
halben Tag mit fl. 1.— und so steigend vorwärts. Als st atthafte Entschuldigungsgründe
sind nach § 4 der Schul- und Unterri chts-Ord nu ng für
die allgemeinen V olkss chulen fol gende anzusehen:
a. Krankheit des Kindes;
b. Krankheit der Eltern oder Angehörigen, wenn diese der Pflege des
Kindes erwiesenermaßen not hwendig bedürfen. (Als Be weise sind
für a und b ärztliche Zeugnisse vorzuwe isen).
chlechte Witterung, wenn dadurch den Kindern Gefahr an der
6. Gesundheit
dr oht; 1
38g
d. Ung angbarkeit der Wege.
Hiervon werden die Eltern und deren Stellvertreter in Kenntniß
gesetzt mit
dem Bemerken, daß bei Vern a chläss igung des S chulbes uches obige
Maßregel mit aller Strenge in Anwendun g kommt.
Für den Ortsschulrath: Dr. Herburger.
Die Sparkasse befindet sich im Erdgeschoß des Gemeindehauses und ist
(mit Ausnahme der 3 hohen Fest tage) tägli ch von 9 bis 12 Uhr Vormittags
of fen. 1S362
1
Sparkasse. Wegen Zusamm enste llung der Jahresrech nung werden vom
15. d. Mts. bis 1. Jänner 1877 bei der hiesigen Sparkass e keine Einzahlungen
angenommen und keine Rückzahlungen ausgeg eben .
Anzei gen. NNr.
334 uria1 6
eeedeeee
Oeffentlicher Dank.
Der löblichen f reiwillige n Feuerwehr und allen Denjenigen,
wel che zur Löschung des am letzten Dienstag Nachts 10 Uhr in
meinem Hause entstandenen Ka minbrandes so sc hnell herbeige eil t sind
und durch ihre wirksame Hilfe die Entstehung eines großen Unglücks
verhindert haben , sage ich hiermit meinen verbi ndli chste n tiefgefühl¬Ates
ten
Dank. Cge nm
20 Orcheimn? 6is¬Markt,
am 7. Dezember 1876. gifsas
Frz. Mart. Rhomberg, Zieglers Wwe.
N
Ein Ladengewülbe im Hause Nr. 291 am Marktplatze dahier wird vermiethet.