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zulässig erklärte Zuchtstier s einen S tandort nun bei Johann Sohm in
Schmelzhütten hat. Die
Gemeindevorstehung.
Dornbirn, am 4. Februar 1876.
Die Jah r esrechnungen von 1875 über die Gemeinde-Verwaltung
und die Armenverwaltung liegen von morgen an durch vierzehn Tage lang
nach Vorschrift des § 65 G.-O. in der G eme indekanzlei zu Jedermanns
Einsicht offen auf.
Dorn birn, den 5. Fe bruar 1876. Die Gemeindevorstehung.
Die Geschwister Anto n, Kreszenz und Fe rdinand Spiegel
im Markt sind Willens ihre Fa hrnißge genstände als: Tische, Kleiderkästen
und andere Möbel, B etten und Bettgewand, Fässer
und ver schieden e Haus¬
einricht ung gegen baare Bezahlung öffentlich zu
v ersteig ern.
Die Ver steig erung wird am nächsten Mittwoch den 9. d. Mts.
N achmittags 2 Uhr im Hause des Anton Spiegel unter dem Kirchhofe im
Markt abgehalten.
Dornbirn, am 5. Februar 1876. Die
Gemeindevorstehung.
Der auf nächsten Diensta g den 8. d. Mts. fallende Vieh- und
Krämermar kt wird in ü blicher Weise abgehalten.
Dieses wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß
der Viehauf t rieb so wohl am Markttage selbst, als am Vorabende, an
allen Einbruchsstationen der Gemeinde strenge überwacht werde n wird, und
daß alle Diejenigen, wel che vom Gemeindea mt e für ihr Vieh G esundhei ts¬
scheine haben w ollen, jedes b etreffende Stück zum Zw ecke der t hierä rztlich en
Untersuchung auf den Platz vor dem Gemeindehause zu führen haben .
Auswärtige sind übrigens nach den jetzt best ehenden Vorschriften
gehalte n für ihr Vieh die Gesundheitsscheine mitzu bringen .
Dornbirn, den 6. Februar 1876. Die
Gemeindevors teh un g.
Aus der Verlassenschaftsmassa des Kaspar Rüf Fabrikant von Ober¬
dorf werden die sämmtlichen vor handenen Fahrnißgegenstände
als:
2 Küh, fettes Heu, Pferdheu, Streue, Dünger, Bau- und Brennholz, Lebe ns¬
mittel, Oekonomiegeräthe und Hausgeräthe, Betten und Bettzeug rc. gegen
sogleich baare Bezahlung öffentlich versteigert.
Die Versteigeru ng wird morgen als am Mon tag den 7. d. Mts.
Na chmittags 2 Uhr in der Behausung des Erblassers abgehalten werden.
Dornbirn, den 6. F ebruar 1876. Die Gemeindevorstehung.