Dor nbirner
Beienboelt..
Si ebenter Jahr gang.
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Organ für alle g emein d eamtlichen Kun d machungen.
den Dorirer Grneindriait eshen siem Snig Ronen uin dei¬
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
wer den mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeil e b erechnet. Die Inserate
m üssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindea mte a bgegeben werden.
Nr. 2. Sonntag ,
9. Jünner. 1876.
Ru ndma chungen.
Von Seite der Gemeinden Dornbirn und Lustenau wird die Her¬
stellung einer gewölbten Brücke über den Landgraben an der Lustenauer
Stra ße im Wege der öffentl ichen A bste igerung an den Mindestfordernden
überlassen. Dieselbe wird am Montag den 10. Jä nner 1876 Vormittags
10 Uhr bei Lorenz Zumtobe l im Markt abgehalten.
Plan und Kostenvo r anschla g kö nnen im Gemeindeamte eingesehen
werden.
Dornbirn, den 24. D ezember 1875. Die Gemeindevorstehung.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Dezember 1869, betreffend
die Haltung von Zuchtstieren w erden hiermit alle Dieje nig en, welche die
Absicht haben, in der diesjä hrige n Sprungperiode Stiere zur Nachzucht
zu halten und e ntgeltli ch zu verwenden, aufg eforder t, der G emein devors tehung
hiervon zur Handhabung des § 14 des erwä hnten Gesetzes rechtzei tig die
Anzeige zu erstatten, um nicht nach § 15 desselben Gesetz es straffällig zu
we rden.
Dornbirn , den 2. Jänner 1876. Die Gemeindevorstehung.