Dornbirner
Beeenheeratt.
Siebenter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundm achungen.
Das „Dornbirner G eme indeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und koste t
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzeile berech net. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mi ttag frank o im Gemeindeamte abgegeben werden.
Nr. 9. Son ntag,
27. Februar. 1876.
R undm achungen.
Das Verzeichnis der diesjährigen Stellungspflichtigen der 1. Alkersklasse
(im
Jahre 1856 Geborne) ist durch 8 Tage im Gemeindeamte aufgelegt
und es ist Jedermann, wel cher
a. eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzeigen, oder
b. gegen erhoben e Ansprüche auf Befreiung oder E nthebung von dem
Präsenzdienste Ei nsprache erheben will,
berechtigt, diese in nerhalb 14 Tagen, von der Kundmachung an, bei der
löbl. k. k. Bezi rkshauptma nns cha ft in Feldkirch anzubringen.
Dornbirn, am 25. Februar 1876. Die
Gem eindev orstehung.
Diejenigen Parteien, welche im n ächsten Som mer ihre Ziege n und
Schafe in die Waldungen austreiben woll en, haben dies bis nächste n
Sonntag den 5. März im Gemeindeamte an zumelden , damit der bezü gliche
Auswei s rechtzeitig angefertiget und bei der Forsttagsatzung vorgeleg t
werde n kann.
Dornbirn, am 25. Februar 1876. Die Gemeindevorstehung.