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in der Versorgungsanstalt befindlichen Joh. S chwendin ger (Kohle n¬
brenner) Konrads von Gechelbach, Schnaps zu zahlen oder zu verabreichen,
überhaupt ihn zum Trunke zu ver leiten. Schwendinger ist geisti g nicht
vollends zurechnungsfäh ig, und es wurde berei ts die Erfahrung gemacht,
daß der Genuß geistiger Ge tränke ihn in einen Zustand zu ve rsetzen vermag,
in welchem seine Gesundheit und selbst sein Leben in Gefahr kommen. Eine
so lche Handlung würde daher nach dem Strafgeset ze zur Ahndung kommen
und Schuldigen schlimme Folgen einbringen.
Die Sparkas se bleibt am Jose fi -Tage ges chlosse n.
Ablegplatz im Schattau. Das Ba uholz und die Säghölzer sind von
den Eigenthümern möglichst bald abzuräumen, damit Andere für ihre
Geg enstände auch wi eder Platz bekommen.
Straßengraben rechts der Lustenauer Straße. Von den auf Mittwoch
den 7. d. Mts. zusammen gerufenen Betheiligten wurde als Gra ben meister
Josef Fußenegger, Säger vom Gechelbach, aufgestellt. Als Ueberwachungs¬
ausschüsse werden fungiren: Joh. Georg Mayer im Mittelfeld, Frz. Anton
Die Schmidinger in Hinterachmühle und Mar tin Winder im Gechelbach.
Gemeinde wird den Gr aben ausstecken. Die Gra benar beit wird nach Be¬
schluß des Ueber wa c hungsaussch usses in Akkord gegeb en. Die bezügliche Ver¬
lautbar ung erscheint im Gemeindeb la tte.
Straßengrab en links der Höch ster Straße. Von den auf Mittwoch
den 14. d. Mts. zusammen gerufenen Be theilig ten wurde als Grabenmeist er
Josef Audrä Spieg el in der Riedgasse aufgestellt. Als Ue berwachun gsaus¬
schüsse werden fungiren: August Salzmann, Gemeinderath, an der Sägen,
Thomas Schwendinger und Josef Anton Feurstein, Küfe r, beide in Schmelz¬
h ütten. Die G emeinde wird den Graben ausstecken. Die Gra benar beit
wird nach dem Beschlusse des U eberwach ungsaussc husses in A kkord ge geben,
was seinerzeit durch das Gemeindeblatt v erlau tbart werde n wird.
Für die Waldbesitzer. In den ärarischen Pflanzgärten zu Innsbruck,
Kirch dorf, R attenb erg, Achenthal und Hall sind Setzlinge von verschiedenen
Holzsorten ve rfügbar und werden zu äuß erst bil ligen Preisen verabfolgt.
Die bez ügliche Kundmachung kann im Ge meindeam te eingesehen werden.
Auffors tungen. Ueber er folgte Anregung von Seite des k. k. Herrn
Forstkommissärs zu Breg enz werden die Besitzer von aufzuforsten den
Waldungen hiermit in Ken ntniß gesetz t, daß sie die in Schonu ng gele gten
Wald fläc hen mit den vorschrif tsmäßi ge n Hegezeichen zu versehen haben, und
daß die einmal anbefohlene Aufforstung der kahlen Flächen von dem je¬
weiligen Eig enthümer bewerkstelligt werden muß, widrigenfalls dieser letztere
die geset zliche Strafe zu gewärtigen hat.
Mühlebacher Weider echt. Die bei der Ve rhandlu ng über dieses We ide¬
recht betheiligten Haus-, Güter- und W aldb esitzer, welc he noch keine Voll¬
macht ausge stell t hatten, wu rden auf 27. und 28. v. Mts. und 1. d. Mts.