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Gegenstände sind so gut wie ganz neu, daher für Brautl eute
sehr geeignet. Vei der Versteigerung wird baare Bezahlung bedungen,
nach Umständen werden jed och auch Termine zugestanden.
Die Versteigerung wird am Ostermarkt Nachmittags 2 Uhr in der
Behaus ung des Konra d Thurnher, Schr einer im Bocka cker, abgehalten werden.
Dornbirn, am 30. März 1877. Die
Geme i nd evorstehung.
Dem Josef Wehinger. Gerber in der Riedgasse, wurde gestat tet,
auf seinem Grundst ück e, Mappe-Nr. 8297, im Rüttenersch eine Warnun gs¬
tafel aufzustel len, nach welcher das Gehen und Fahren über di eses Grund¬
stück bei einer St rafe von fl. 2.— verboten wird. Von dies er Strafe er¬
hält der A nzeiger die eine und der Armenfond die ander e Hälfte.
Dornbirn, am 31. März 1877. Die
Gemeindevorstehung.
Auf fre i williges A nsuchen des Johann Dillma nn, Badwirth in
Kehlen, wird der demselben gehörige Mist haufen in 3 Abtheilunge n und
die L achen in 2 Kästen am Ostermarkt Abend s 7 Uhr in s einer eigenen
Wirthsb e h ausung öffentlich versteigert. Kauflustige wer den h ierzu höflichst
eingeladen.
D ornbirn am 31. März 1877. Die
Gemeind evors teh ung.
Der Umlagsbeitrag zur tirolisch-vorarlbergischen Brandver siche rung be¬
trägt für Gebäu de und Mo bilien je 20 kr. von fl. 100.— Versicherungs¬
kapital für das Jahr 1876.
Es sind daher die Uml agsbei träge inn erhalb der nächsten 8 Tage
anher einzuzahle n , da sonst die Einhe bung auf Kost en der V ersi cherten geschehe n
müßt e. K.
k. Steueramt
Dor nbirn am 31. März 1877.
Vor sätzlic he Be schädigu ngen der Alleen oder einzelner Baum-Setz ling e
an den Bösch ungen der ärarischen Reichs str aßen werden nach § 17 der
Straßenpo lizei von fl. 2.— bis fl. 15.— be straft. Ferner wird bei diesem
Anlasse auch in Erinnerung gebr acht, daß es nicht erlaubt ist, das Kehricht
von den Hausplätze n und Gehwegen in die Straßenrinnen und auf die
Straße hinaus zu kehren.
Dornbirn, am 30. März 1877.
Ob errauch, k. k. Straßenmeiste r.
Edikt.
Ueber Ansuc hen der Frau Franziska Mäse r, Wittwe Schwendinger
vom Oberdorf wurde zur Realisirung einer Forderung von fl. 7.50 5. W.