144.
Wä hrend der Dauer des Hundebannes dürfen alle Hunde, welche
herrenlos heru mlaufe nd betroffen werden , von Jede rmann getödtet werden.
Dornbirn, den 19. Jänner
1876. Die Gemeind evors teh ung.
Das am Eingange dies er Kundm achun g bezeichnete Dekr et der k. k. Bezirks¬
hauptmannschaft Feldkirch lautet wie folgt :
Ueber die Mitth eilung, ddo. 17. d. Mts., in Betreff der Wuthkrankheit wird die
getroffene Verfügung mit dem B emerken genehmigt, daß der Hundeban n durch die
geset zlic he Zeit von 6 Woch en aufrecht zu ha lten ist, und alle zur Kenntniß kommenden
von dem Wüth enden und Getödteten überrumpelten Hunde zu vertilgen sind. In zweifel¬
haften F ällen sind derartige Hunde dem Wasenmei ster zur Pflege und Beobachtung zu
übergeb en.
Feldkirch, den 18. Jän ner 1877. Der
k. k. Bezirkshauptmann:
Neuner.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1869, betreffend
die Haltung von Zuchtstieren werden hiermit alle Diejenigen, we lche
die Absicht haben, in der näch stjährigen Sprungperiod e Stiere zur Nachzucht
zu halten und entgeltlich zu ver wenden, aufgefordert, der Gemeindevor stehung
hiervo n zur Handhabung des § 14 des erwähnten Ge setzes r e chtzeitig die
Anzeige zu erst atten, um nicht nach § 15 desselben Gesetzes straffällig zu
werden.
Dornbirn, den 31. Dezember 1876. Die Gemeindevorstehung.
Aufforderung.
Diejenigen Vie hbesit zer, welche vom vorigen Jahre her noch Sprung¬
ge lder an die Armen-Anstalt schul dig sind, haben im Laufe der näc hsten
14 Tage die auss tehend en Beträge an die Anstaltsvorsteherin abzuführen,
widrigenfalls d ieselben auf Kosten der s äumigen Parteien eingehoben werden.
Dornbirn den 21. Jänn er 1876. Die Armenhausverwaltung.
Edikt.
Ueber frei willig es Anlang en der Erben nach der zu Oberdo rf ver¬
storbenen Franziska Witwe Rüf, geb. Natterer,*) werden mit Be¬
willigung des
k. k. Bezirksgerichtes Dornbir n vom 12. Jän ner 1877
Nr. 178 nachstehende
zum Nachlasse der Franziska Witt we Rüf, geb.
Natterer gehörigen
Realitäten und zwar:
3.Das Wohnhaus Nr. 129 nebst b eiliegend em Boden im
Oberdorf Bes.-Nr. 10317 im Ausrufspreise per fl.
1300.—
b. Ein Acker in Kehlermähder Bes.-Nr. 2736 per
215 (K lftr. im Ausrufspreise per fl.
85.—
C.Ein
Acker am Fischbach oder Kehlermähder Besitz¬
Nr. 3001 per 226 (K lftr. im Au srufsprei se per d¬85.
7Franziska
Natterer, Wwe. des Michael Rüf im Wetbach. Anm. d. Redaktion.