Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1877 (1877)

166 
und Oberdorf genannten Ortschaften am Montag Nachmittag 
von 2 bis 5 Uhr im Garte n des Karl Herburger. 
Für das Viertel Ober dorf und die O rts chaften Vorder achmühle und 
Gechelbach am Mittwoc h Vormittag von 8 bis 9 Uhr im 
Gar ten des Frz. Jos. Ulmer, Ganswirth. 
Für das Viertel Ha tlerdorf und die Ortschaft Sägen am Mittwoch 
Nachmittag von 2 bis 3 Uhr im Gar ten des Anton Rhomber g, 
zur Krone. 
Nach dem Landes-Gesetze vom 8. Juli 1875 und dem Erlasse des 
h. Landes aussch usses vom 3. März d. Is. Z. 394 sind bei der M usterung 
sämmtl iche in der Gemeinde bef indlic he Hunde ohne Unterschied des Alters 
zur Besich tigung vorzufüh ren. 
Die Taxe für jeden Hund im Alter von 6 Monate n und darüber, 
ohne Unterschied des Geschlechtes wurde vom Gemeindeausschusse in der 
Sitzung vom 8. März d. Is. auf fl. 6.— 5. W. festgesetzt, und es ist 
diese Taxe bei der Musterung von jedem Hundebesitzer ausnahm slos sofort 
baar zu e rlegen. Die jenigen Parteien, wel che auf die nach dem obigen 
Gemeindebeschlusse z uläßige Begünstigung, nämlic h auf die Herabsetzung der 
Steuer Anspruch zu haben glaub en und diesf alls noch kein schrif tliches 
Gesuch eingereich t hab en, können ein solche s Ansuch en noch im Laufe dieser 
Woche im Ge meindeamte e inre ichen. Die V erhandlung über die eingelaufenen 
Gesuche erfo lgt durch die Gemei ndev orste hung noch in diese m Mon ate und 
unmittelbar h ierauf werden diejenigen Parteien, welchen eine Begünstigung 
zugestanden wurde, durch die Gemeindediener persönlich verständiget, daß sie 
die nachgelassenen Beträge im Gemeindeamte er heben können. 
Im Uebr igen haben die bisherigen Bes ti mmungen zu gelten. Wer 
daher sein en Hund zur Musterung nicht beibringt, hat nachher den Thie rarzt 
für die Untersuchung eigens zu bezahlen, und wer die Steuer bis am 
nächsten Samstag den 12. d. Mts. nicht en trichtet hat, verfällt ohne 
weiteres in eine St rafe von fl. 10.—, wovon der Anzeiger unter Zusicherung 
strengster Verschwiegenheit die Hälfte e rhält. 
Jene Parteien, we lche noch die gleichen Hunde haben, we rden ersucht 
die varjährigen Steuerscheine mitzubringen. 
Solche Hunde, die nach der Musterung angestellt we rden, sind bin nen 
4 Woc hen, vom Tage der A nstellung an gerechnet, bei Vermeidung der 
gleic hen S trafe von fl. 10.— im Gemeindeamte anzumelden, und sobald 
sie das Alter von 6 Monat en erreicht hab en, zu ver st euern. 
Dornbirn, am 5. Mai 1877. Die Gemeindevorstehung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.