Dornbirner
Geenhe r tate.
A chter Jahrgang.
See
Orgau für alle geme indeamtliche n Kundmachungen.
Din. De rtien Genritvi an e rishn gen Seanien Ronen und en
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjähr ig fl. 2.10. Inserate
w erden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Die I nserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag frank o im Gemeindeamt e abgegebe n werden.
Nr. 19. Sonn tag,
13. Mai. 1877.
R undmachungen.
Alle Hauseigenthümer und Unterstandsgeber werden daran erinnert,
daß sie für Gesellen, Dienstboten und sonstige Fremde die Reisedokumente
oder Heimatschein e jedesmal bin nen drei Tagen im G eme indeamte abzug eben
oder wenigste ns die entsprechende An meldung dasel bst zu machen h aben.
Dasselbe gilt nicht blos für neu angekommene Fr emde,
so ndern auch für jeden Untersta ndswec hsel.
Die Ver abs äumung dieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 2.—
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.
Unter den Fremden werden alle jene verstanden, welche hierher nicht
zuständig sind.
Do rnbirn, den 12. Mai 1877. Die
Gemeindevorstehung.
Die Stierha l ter w erden hi ermit aufgefordert die Spr u nglisten, sobald
weitere Sprünge im betreffen d en Bezir ke nicht mehr zu gewärtigen sind,
im Geme inde amte abzuliefern.
Dornbir n, am 28. April 1877. Die Gemeindevorstehung.