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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1877 (1877)

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zur Vor nahme derselben auf den 25. August 1877, eventuell auf den 
25. September 1877 jedesmal 9 Uhr Vormittag Tag a n geordnet. 
Die Bedingnisse können hiergerichts eingesehen werden. 
Alle Gläubiger, die eine auf obi ges Reale durch ein Pfandr echt ver¬ 
s icherte Forderung zu haben gl auben und gelt end machen wollen, werden 
aufgefordert, dieselbe bis zur ersten F eilbietun gstagfahrt bei Vermeidung der 
im § 2 des Gub.-Z irk. vom 6. April 1840 entha ltene n Rechtsnachtheile 
anzumelden. K. 
k. Bezirksgericht 
Dornbirn, am 25. Mai 
1877. Leeb. 
NB. Die Versteigerung ist wahrscheinlich bei Lorenz Zumtobel. Anmerk. d. Red. 
Edikt. 
Ueber ex ekutives Anlangen der Firma Friedrich Eyth in B regenz 
durch Dr. Fulterer wider Hermann Wehin ger zum Rößle hier, pto. 
fl. 684.92 s. Anh., wird in Bewilligung der angesuchten Versteigerung von 
dem Exekuten gehörigen ge pfände ten und geschätz ten Fahrnisse zur Vornahme 
derselben auf den 20. Au gust 1877, eventuell 27. August 1877, jedesmal 
9 Uhr Vormittag an Ort und Stell e — der Beh ausung des Exekuten 
Tag ang eordnet. 
Allsogleiche Baarzahlun g wird bedungen. 
K. k. Bez irksg ericht Leeb. 
Dornbir n, den 10. Juli 1877. 
Edikt. 
Vom gefe rtigt en Ge richte wird hiermit bek annt g emacht: 
Es sei über exekutives Anlangen des Joh. Mic hael Kaufmann in 
Schmelzhütten, durch Dr. Fulterer, wider Joha nn Fels von Schmelzhütten, 
d. Z. in Strafverhaft in Karthaus, pto. fl. 600.— 5. W. s. Anh., die 
exekutive Feilbietu ng des Reales: 
Das Streuemahd im Seemahd von 2/3 Besitz-Nr. 2409, fl. 
160.— 
St.-K. fl. 10.—, zum Aus rufspreise per 
bewilliget worden und werde zur Vornahme der selben auf den 24. August 
1877, even tuell auf den 24. September 1877 jedesmal 9 Uhr Vormittags 
in der Lore nz Zumtobel'schen W irthsbehau sung Tag ange ordne t. 
Die Bedingnisse können hiergerichts eingesehen werden. 
Alle Gläubi ger, die eine auf obige Realität durch ein Pfandrecht 
ve rsicherte Forderun g zu haben glaube n und gel tend machen wolle n, werden 
aufgefordert, dieselbe bis zur I. Feilbietun gstag fahrt bei Vermeidung der
	        
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