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des R echn ungsstem pels und dessen Verwendung wird auf
die zur Kundmachung vom 18. Nov ember v. Is. (Gemeindeblatt Nr. 48)
gegebene Anmerk ung verwiesen.
Dornbirn, am 24. August 1877. Die
Gemeindevorstehung.
Nach § 21 des V.-Sch.-G. kann am Schlusse des Schuljahres
Schülern, welche das 14. Lebensj ahr zwar noch nicht zurückgelegt haben,
aber im nächste n hal ben Jahre vollenden, und welche die Gege nstände der
Volksschule v olls tändig inne haben, aus erhebli ch en Grü nden von der
Bezirkss chulaufs i cht die Entlassung bewilliget we rden.
Wer auf diese gesetzliche Wo hlthat Anspru ch zu mac hen Willens ist,
hat das Gesuch um Entlassung seines Kindes aus der Schulpflicht bis
Mitte September an den hiesigen Or tsschulrath, d. h. im Gemeindeamte
einzureiche n .
Dornbirn, am 26. Au gust 1877. Der
Ortsschulrath .
Von Seite der Gemeinde Dornbirn wird die Lieferung des für den
kommenden Winter 1877/78 erforderlich en Brennh olzes für die fünf Berg¬
schulen Sa lzmann, Keh leck, Wa tzeneck, Hauat und Winsau im Wege der
öffentlichen Absteigerung an die Mindestfordernden überlassen.
Die Absteig erun g wird am nächsten Dienstag den 28. Augu st
Vormitt ags 11 Uhr bei Lorenz Zumtobel im Markt a bgeha lten.
Ubernahmslustige werden hie rzu höflichst ein geladen.
Do rnbirn, am 24. Aug ust 1877. Die
Geme indev orstehung.
Holzversteigerung.
Von Seite der Gemeinde Dornbirn werd en der öf fentlichen Ver¬
steigerung unt erstellt :
5 Abthei lungen gefällte Fichten und Tannen in der Enz.
5 Fichten
und Tannen auf Trester.
kr.
*
5 gefälltes
Nutz- und Brennholz auf der dürre n Eck. N