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nehmen mit dem Beisatze verständiget, daß die Fiskalpreise drei Tage vor
der Abfindungsverhandlung bei dem Herrn Kommissär selbst eingesehen
werden können .
Dorn birn, am 6. Oktober 1877. Die
Gemeindevorstehung.
Das Verzeichn iß aller derjenigen Grun d- und Hausbesitzer, welche n
die in den letzten zwei J ahren ausge führte Eröffnung und Regulirung des
Lustenauer La ndgra bens zu Nutzen kommt , liegt von morgen Montag den
15. d. Mts. an bis Samstag den 27. d. Mts. im Gemeindeamte öffent¬
lich auf. Die betreffen d en Parteien werden hier von mit dem Beisatze ver¬
ständiget, daß es ihnen freisteht, innerhalb der obigen Fr ist, mit Ausnahme
des So nntages den 21. d. Mts. und des nächsten M arktes den 23. d.
Mts. an einem belieb igen Nach mittage zwischen 2 bis 4 Uhr in das
Geme indeamt zu k ommen und im Verzeichnisse n achzuse hen, ob die Ein¬
tragung der Grundparzellen für jeden einzelnen Besitzer in der richtigen
Weise erfolgt ist. Die allfällig nothwen dig fallenden Berichtigungen werde n
s ofort vorgenommen, spätere Einsprachen aber nicht mehr berücksichtiget wer den.
Nach dem Beschlusse der Gemeindevertretung vom 21. November v.
Is. und des Landg rabenk omi tes haben die Besit zer aller in die Landg raben¬
Ko nkurrenz fallenden Grund- und Bau-Parzellen aus ihrer eigenen Mitte
eine aus 5 Mitgliedern beste hende Kommi ssion zu wähle n, wel che über die
erhobenen Grundentschädigungs-Ansprüche der diesseitigen Landgraben-An¬
stößerzu
entsch eiden hat.
Das Nähere bezüglich di eser Wahl wird in einer der n ächsten Nummern
des Blat tes bekannt gegeben werden .
Dornbirn, den 14. Oktober 1877.
Die Gemeindevorstehung.
Se e e e e ee
Von Seite der Gemeinde Dornbirn werd en
mehre re Abtheilungen stehende Stauden
in Schoren zur öf fentlichen V ersteigerung gebracht. Das N ähere hierüber
wird in der n ächsten Nummer des Blattes bekan nt gegeben.
Dornbirn, den 12. Ok tober 1877. Die
Gemeindevorstehung.
ieAuf
freiwilliges Ansuchen des Johann Mäser Schlossers im Oberdorf
als Bevollmächtigter des Frz. Jos. Albrich, Wagner von S ägen, d. Z.
in Amerika, werden die für letzteren aus der Verlassenschaftsmasse des Frz.
Mart. Mäser vom Ob erdorf üb erno mmenen Fahrnisse, namentlich
schöne Möbel und andere Hauseinrichtungsgegenstände gegen baare Be¬
zahlung öffentlich verste igert.