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An sämmtliche Ver schleißer von Wein und Obstmost in Dornbirn.
Nach bereits zweima ligen fruchtlose n Ver suchen zur Sichers tellung der
Verzehrungssteuer für Landwein und Obstm ost pro 1878 eventuell 1879
und 1880 im Abfindungswege ist nu nmehr gegen alle Verschleißer von
Wein und O bstmost die gesetzliche Kontroll e der
tarifm äßigen Be¬
steuerung (sogenannte Regi e) ei nzul eiten.
Jeder einzelne diese r Gewerbetreibenden hat daher bis zum 26. d.
Mts. die vorgeschriebene Lokalitäts-Beschreibung an den k. k. Finanz-Wache¬
Kommiss är in Lustenau einzustel le n und sohin bis zum 24. Dezember das
Verzeichniß der mit Ende De zember d. Is. zur tarifmäßige n Besteuerung
ver bleibenden V orräthe von Landwein und Obstmos t dorts elbst e inzubri ngen.
Vorlä ufig dient zur Beachtung, daß die W einverschleißer b ezüglich der
a ngebli chen Tiroler- oder anderer nach Vorarlberg eingeführt en Weine zu
deren Unterscheidung vom Landwein e Vorarlbe rg's oder Liec hten stei n's die
Versteuerung an der Linie gegen Tirol oder an der Grenze gegen das
Ausland nachzuwei sen haben werd en, und daß im Falle, als etwa angeb ¬
liche Tiroler- oder andere fremde Weine mit L andwein gemischt befun den
werden sollten, diese für die Besteuerung als Landwein in Anspruch ge¬
nommen und nebstdem in Strafamtshandlung gezogen werden müßten.
Soll te sich übr igens noch die Mehrzahl der Steuer pfl ichtigen dahin
vereinigen wollen, die Abfindung um das Jahresp auschale von fl. 750.—
einzugehen, so hätten sie hierüber ein schriftlich abgefaßtes Kollektiv-Erklären
bis zum 25. d. Mts. an den k. k. Fi nanz-Wache -Ko mmissär in Lustenau
abzugeben und darin einen der ersten Tage der folgenden Woche anzugeben,
an welchem sie vor demselben in dessen Amtskanzlei zum Abschlusse des
förmlichen Vertrages zuverlässig erscheinen werden.
B emerkt wird noch, daß, wenn ein solches wenigst ens von der Mehr¬
zahl zu un te rfertigendes Erklären bis zum 25. d. Mts. nicht eing e bracht
wird, ohne weite rs die Voranstalten für die Regie g etroffen würden und
sonach, wenn gle ich etwa späterhin noch eine Abfindung g ewünscht werden
sollte , diesem Wunsch e entweder nicht mehr, oder nur gegen eine beträcht¬
lich gesteigerte Steuersu mm e entspr och en werde n könnte.
K. k. Finanz-Bezirks - Dir e ktion
Feldkirch, am 12. November 1877. Schranz.
Edikt.
Ueber exekutives Anlangen des J. W. Zuppinger in Schwarzach
durch Dr. Marg reitt er wider Simeon Rhomberg, Me tzger von hier,