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E dikt.
Ueber exekutives Anlan gen der Firma J. A. W inder dahie r, durch
Dr. Kemter, wider Frau Anna Maria Hefel, geehl. Bröll in Kehlen,
pto. fl. 70.19 s. A. wird die B ewil ligung der angesuchten Feilbietung die
der Exekutin gehörigen ge pfändete n und geschätzten Fahrnisse zur Vornahme
derselben auf den 3. Jänner 1878, event uell auf den 21. Jänner 1878,
jedesmal 9 Uhr Vormit tags Tag in der Wohnun g der Exekutin angeordnet
mit dem Beisa tze, daß a llsogleich e Baarzahlung bedunge n wird.
K. k. Bezirksgericht Leeb.
Dornbirn, den 3. Dezember 1877.
Mittheilungen.
Amtstag des k. k. Herrn Bezir kshaupt mannes am nächsten Frei tag
den 4. Jänne r.
Gemeindekasse. Dieselb e wird wegen Zusammenstellung der J ahres¬
rechnung vom 1. bis 14. Jänner für den öffentlichen Verkehr geschloss e n.
Wer j edoch vom Jahre 1877 her bei der Gemeinde noch ein G uthaben hat,
wird ersucht dasselbe im Laufe dieser Woche zu erheben.
Spark asse. Wegen Zusammenstellung der Jahresrechnung werden vom
Mts. bis 1. Jänner 1878 bei der hiesig en Sparkasse keine Ein¬
15. d.
zahlung en angenommen und keine Rückzahlungen ausg egebe n.
Grundenklastungs-Verhandlungen werden laut Zuschrift des k. k. Herrn
Kommissärs Dr. Lantschner in Bregenz vom 13. d. Mts. im Laufe d ieser
olgende im hiesigen Gemeindehause vorgenommen:
Woche
Am Mittwoch den 2. Jä nner V ormittags 10 Uhr bezügl ich des Vieh¬
1. triebes
der Ortsbe wohne r vom Ruschen durch die Pfeller-Waldungen.
Am Mittwoch den 2. Jänner Nachmittags 2 Uhr bezüglich der 2. Wei der echte
im Gechelbach und Steinenbach.
Am Donnerstag den 3. Jän ner Vormittags 10 Uhr bezüglich der
3. Weiderechte
von Mühlebach und Bürgle.
Die betheiligten Partei en und Bevollmächtigten werd en h ierzu durch die
Gemeind ediener gerichtsordnungsmäßig vorgeladen und zwar erstere zu den
Verhandlungen ad 2 und 3, welche bi sher zu keiner Vollmachtsertheilung
zu bewegen waren, auf e igene Kosten.
Schl ittenfa h rten. Zur Verh ütung von Ungl ücksfä llen ist es noth¬
wendi g, daß bei der gegenwä r tigen Schlittbahn die Pferde aller Fuhrwerke
auf öffentlichen Straßen und Wegen mit Gröll ten oder Gschellten versehen
sind, weshalb die Anw endung d ieser Vorsichtsmaßregel für unser ganzes
Gemeindegebiet hiermi t ausdrücklich anbefohlen wird. Die Gemeindevor¬
stehung gibt sich der Erwartu ng hin, daß die ser wohlgemeinten Anordnung
ohne Strafa nd rohung allenthalb en entsprochen werd e.