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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1877 (1877)

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Besuches d ieses Kurses unter der Bed ingung zu ertheilen, 
daß sich ders elbe später zur Fo rstaufs icht durch die Geme inde 
in Verwendung ziehen la sse. 
6. Bezüglich 
der Revision der im Jahre 1862 beschlossenen, aber nicht 
in Wi rksamkeit getretenen Friedhofordnung für den Friedhof im 
M arkt, beschloß man, ein Fünfer-Komite zur Vo r behandlung auf¬ 
zustellen. Die Wahl fiel auf die Herren: Gemeinderath Augu st 
Salzmann, Johann Feurstein, Heinrich Fußenegger, Otto Hämme rle 
und Al fred Rüsch. 
7. Theodor 
Net zer, Maler und Gypser aus Schruns, wurde über sein 
Ansuchen in den Gem einde verband aufgenommen. 
Forstkurs. Zur Durchführu ng des Landtagsbeschlusses vom 1. April 1876 
wird unter der Leitung eines bewähr ten Forstmannes in Bregenz zur 
Förderung der Forstkultur und i nsbesondere zur Heranbild u ng tüchtiger Wald¬ 
wächter ein Lehrkurs in der Dauer von sechs Wochen am 10. April d. Is. 
eröffne t und es wird sich der Unterr icht auf Boden kultur, Forstbotanik, 
Waldbewirthschaftung, F orstbenü tzu ng, fo rstliche s R e chnu ngswesen, auf die 
for stges etzlichen Vor schr iften und die I ns ektenkunde erstrecken. — Der Unterricht 
ist unentgeltlich und werden dazu Lande sange hörige , insbesondere Wald¬ 
besitzer und Waldwächter, zu gelassen. Die T heilnahme ist bis län gstens 
5. April d. Is. anzum elden , um je nach der Zahl der Theilnehmer die 
geeigneten Vorkehrungen treffen zu könn en. 
Es wäre zu wünschen, daß Besitzer von größeren Waldkomplex e n ihre 
Söhne oder Bediensteten, denen sie die Ueb e rwachung ihrer Wa ldungen über¬ 
lassen, an diesem Lehrkur se theilnehmen ließen. 
Holzfällungs-Anmeldungen. Weil voraussichtlich wieder eine große 
Anza hl solc her Anme ldung en ein laufen wird, finde n wir es für nöthig , 
zu den in dieser Nummer des B lattes en t haltenen diesbezüglichen zwei 
Kundmachunge n noch folgende weitere Bemerkungen zu machen: 
1. Nach dem 
das Brennho lz im Meter-Maße (in Kub ik -Meter) anzu¬ 
geben ist, wird es zweckmäßig sein, wenn die Parteien, bevor sie 
zur Anm eldung kommen, ihren Bedarf in das neue Maß umrechnen. 
Bei diese r Umrechnung kann das Klaf ter 3 Schuh langes Brenn¬ 
holz zu 375, das ist 3½ Kubik- Meter, angenommen werden . 
2.Da in das Anmeldungs-Verzeichniß auch die Haus- Nummer eines 
jeden Waldbesitze rs eing etrage n werden muß, haben die Parteie n 
dafür zu sorgen, daß sie dieselbe auch richtig anzugeben wiss en. 
3. Um das zeitraubende Besinnen noch unmittelbar bei der Anmeldung 
zu verme iden, wäre es überhaupt wünsc h e nswerth, daß diejenigen 
Parteien, welche an mehrer en Orten Holzschläge vorzunehmen 
gedenken, die Waldungen, sowie die A nzahl der zu fällenden Bauholz¬ 
Stämme und Kubik-Meter Brennholz in einer Weise auf schreiben, 
daß sie im Stande sind, die nöthigen Angaben ohne langes Kopfzer¬ 
brechen m achen zu können.
	        
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