V ornmener
Berenerrnt..
Neunter Jahrgang.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
g anzjährig fl. 1.50, halb jährig 75 kr., mit Postversendung ganzjähr ig fl. 2.10. Ins erate
wer den mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnl ichen Druckzeile b erechnet. Die Inserate
müssen spätesten s bis F reitag Mit tag franko im Gemeindeamte abgeg eben werden .
1878.
Sonntag, 6. Jünner. Nr. 1.
Rundmachungen.
Auf Grund des L andesgesetzes vom 29. Dezember 1869 betreffend
die Haltung von Zuchtstieren, werden hiermi t alle Diejenigen, w elche die
Absicht h aben, in der d iesjäh rigen Sprungperiode Stiere zur Nachzucht
zu halten und ent geltli ch zu verwenden, aufgefordert, der Gemeindevorstehung
hiervon zur Handhabung des § 14 des erwähnten Gesetzes rechtzeiti g die
Anzeige zu erstatten, um nicht nach § 15 desselben Ges etzes straffällig zu
werden. Die
Gemeindevorstehung.
Dornbirn, den 4. Jänner 1878.
Die diesj ährige ärarische Gru nd- und Häusersteuer, sowie die Gewerbe¬
steu er wird am n ächsten Son ntag den 13. d. Mts. N ac hmittags von 2 bis
4 Uhr im Gemeindeamte vom Einzieher Diem in Empfan g genommen oder
nachher auf Ko sten der Parte ien eingehoben.
Die Erwerbsteuerscheine sind wegen Eintragun g der Za hlung mitzu¬
br ingen. Die
Gemeindevorstehung.
Dornbirn, am 6. Jänn er 1878.
Fallenbergerstraße.
Das Au fführen von ca. 500 Truhen Kies auf die obere Abtheilun g
dieser Straße wird morge n, Montag den 7. d. Mts. Ab ends präzis