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Auszug aus den amtlichen Anzeigen der Vorarlberger Landes-Zeitung.
Konkurseröffnung über das Verm ögen des Lorenz Wüstner, M etzger
in Bezau. Anmeldung der Forderun ge n bis 15. Ap ril, Tagfahrten am
26. März und 29. Ap ril.
Mitt he ilungen.
6. diesj. Gemeindeausschußsitzung, abgehalte n den 21. März 1878
Abends. Beschl ü sse:
1. Gegen
ein vorgelegtes Schank wirt hscha ft sg esuch wurde keine im Gewerbege
setze begründete Einwendung erhobe n.
2. H emrich
Adolf, Schneidermeister aus Mohatsch in Ungarn, wohnhaft
in der Eis engass e, wurde in den Gemeindeverband a ufg enommen.
3.In
die dies j ährige Stellungskommission wu rden gewählt der Herr
Bürgermeister Dr. Waibel und Herr Gemeinderath Mayer.
4.Der U nterlehrer M artin
Blaser an der Schule in Hatlerdorf wurde
zur Er nennung für
die an der glei chen S chule ausge schri ebene Lehrer ¬
stelle vorzuschlagen besc hl ossen.
5.Zum
Sachverständigen behuf s Ermittlung der Einzelnbetreffnisse der Ablösungssumme
für die Gec helbac her Viehweide w ählte man Herrn
August Rhomberg, Färber s.
6. Auf Grund des vorgetragenen Komiteberichtes zu der von den hiesigen
Bäckern u nterm 5. März d. Is. gemachten Eingabe in Betreff der
Brodtaxe wurde Folgendes beschlossen:
a. Es solle dem Gesuche der Bäcke r insof erne Folge gegeben werden
als für die Zukunf t die Brodtax e für die Gemeinde Dornbi rn auf
Grundlage der jeweiligen Weizen- bezie hung sweise Kornpreise an
der Schranne in Lindau, Rorschach und Romanshorn durch eine e igens
hierzu eingesetzte Kommission, bestehen d aus einem Gemeinderathe,
einem Mitgliede der Gemeind e vertretun g, einem Mehlhändler und
einem der größeren L andwirthe, fe stge setzt werden.
b. Eine Berufung der Bäcker gegen die von der Kommi ssion festgestellten
Brodpreise sei an den Gemeinder ath zu richten und von
diesem e ndgiltig zu erledige n.
C.Es
sei die Gemeind evors teh ung zu verpflicht en, der Broderzeugung
stets die v ollste Aufmerksamkeit zu w idmen durch eine eig ens bestell
te Persönlich keit die Bro dbe schau so oft wie möglich anzuordnen
und alles Brod, w elches in Bezug auf Gewicht, auf Ausbackung
oder auf die verwendete Mehlgattung ordnungswidrig befunden
wird, zu Gunsten der Armenverwalt ung in B eschlag zu nehmen.
d.Der
in der Sitzung vom 8. d. Mts. g efaßte Beschluß , betreffend
das Vorwägen des Brod es und die Be schau des verführten Bro des
soll mit aller Streng e in Vollzug gesetzt werden .
7. Es wurde beschlossen, den bisher für die Ausschreibung und Einhebu ng