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Vorschrift hinwegsetzt, hat die Kos ten einer Nachschau zu tragen und eine
Ordnungsstrafe zu gewä rtigen.
Die Beschaukommission wird für jedes zum Alpauftriebe zulässig be¬
fundene Stück Vieh eine auf den Namen des B esitzers und der Alpe lautende
Marke verabfolgen.
Für diese Stallschau und die bei derselben ausgefolgten Gesundheits¬
marken sind kein erlei Gebühren zu entr ich ten.
Der Alpmeiste r und der Senner sind verantwortlich dafür, daß nur
mit der Gesundheitsmarke versehenes Vieh auf der Alpe zugelassen wird.
Für eine nachw eis bar verloren gegangene Marke muß eine Ersatzmarke
beige b racht werden; dieselbe ist bei dem Thierarzte, welcher die bezügliche
Untersuc h ung vorgen omm en hat, zu erwirken. Dem Thierarzte sind für diese
Ausfertigung 20 kr. zu entrich t en.
Dornbirn, den 12. Mai 1878. Die Gemeindevorstehung.
Alprechtsbesitzer, we lche ihre Re chte für die sen Somme r an au swärts
Dornb irn Seßhafte verlas sen, werden hi ermit aufgefordert, ihren Pächtern
aufzutragen, daß sie aus ihrer Geme inde frische Gesundheitsscheine mit zu¬
bringen ha ben, welche sowohl von der bezüglic h en Gemeindevorstehung, als
dem Thierarzte unter fertigt sein müssen .
Der Alpmeister und der Senner sind verantwortlich dafür, daß nur
solches von auswärts kommendes Vieh zu gelassen wird, für welches die vor¬
ges chriebe nen Gesundheitsscheine vo rgewies en werde n können.
Die Gesundheitsscheine, sowie die in der vor stehe nden Kund¬
machung vorgeschriebenen Gesundheitsmarken hat jeder Alpmeister zu
am meln und am Tage nach der Auffahrt in's G emeindeamt zu br ingen.
Unterlassungen w erden entsprechend geahndet.
Dornbirn, am 12. Mai 1878. Die
Gemeindevorstehung.
Unter H inweisung auf die in Nr. 8 und 9 des vorjä hrigen Gemeinde¬
blattes erschienene Kundmachung werden die Gewerbetreibenden hiermit auf¬
gefordert, ihre Rechnungen für die Monate März, April und Mai mit
Ende d ieses Monats abzuschließen und bis 10. Juni (in Halbbogenformat)
an das Gemeindeamt (bei dem Gemeindekassier) abzugeben. Die Ver¬
äumung des bestimmten Termine s kann eine längere Verz ögerung der
Befriedigung zur Folge haben.
Bezügli ch des Rech nungss temp els und dess en V erwendung wird auf