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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

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Auszu g aus den amtlichen Anzeigen der Vorarlberger Landes-Zeitung. 
K onkurs eröffnung über das Nachlaßve rmöge n des am 1. März d. Is. 
verstorbenen Gastwirthes Jos. Ant. Rüscher von Reute im Bregenzer¬ 
wald. Anmeldung der Forderungen bis 17. Juni, Tagfahrte n am 
20. Mai und 27. Juni. 
Mittheilungen. 
Gemeindeamt. Dasselbe ist, besondere Fälle ausgenommen, an Sonn¬ 
und Feiertagen Nachmittags geschlossen. 
Ge meindek asse. Die selbe ist jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr off en. 
Sparkasse. Dieselbe ist täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags offen. 
Gemeindeblatt. Diejenigen A bnehmer des Blattes, welche die Beilage 
am l etzten Samsta ge von Katharina Rhomberg in der Riedgasse nicht er¬ 
ha lten haben, kö nnen dieselbe im Gemeindeamte abholen. 
Sch ulb efreiungen. Diejenigen Eltern und Vormünder, welche um 
Befreiun g ihrer Kinde r vom Schulbesuche für den nächsten Sommer ange¬ 
sucht haben, kön nen die bezüglichen Auskünfte bei den betreffenden Schul¬ 
leitern einho len. Die Herr en Fabrik anten , Ziegeleibesitzer und ander e 
Gewerbetreibenden werden erinn ert, daß nach Ver ordnung des k. k. Bezirks¬ 
chulrathes s olche Kinder, welche im schulpflichtigen Alter stehen, in Fabriken, 
Ziegeleien u. dergl . zum Arbeiten nur dann aufge nomme n w erden dürfen, 
wenn sie die Erlaubniß hierzu vom Ortsschu lra the nac hweise n. Es wird 
daher im Int eresse der Arbeit gebe r gelegen sein, sich diese Erlaubniß vor¬ 
weisen zu lassen, um nicht nach § 133 des Gew erbeges etzes straffällig zu 
werden. 
Fortbildungsschule für Knaben. Gemäß B eschluß des Ort ssch u lrathes 
w erden von nun an keine sogenannten Gäste mehr im Sommersemester 
in diese Schu le aufgenommen, weil der seit Jahren gepflogene Gebrauch der 
Zulassung von Sommer gäste n allerlei Störungen für die regelmäßigen 
Schüler dieser Schule zur Folge hatt e. Die ordnungsmäßige Aufnahme 
von Volksschülern in die Fortbildungsschule f indet in Zuk unft zur gesetzlichen 
Zeit, nämli ch zu A nfang des Winterhalbjahres s tatt. Die A ufnahme wird 
von dem Besteh en einer Aufnahmsprüfung abhängig gemacht werden. 
Eise nbahn. In Folge Anordnung der Finanzbehörden sind in Zukunft 
ene Frachtbriefe für Waarensendungen nach dem Aus lande, welche mit Ein¬ 
Strecke im Ganze n eine Transport¬ rechnung der im Inlande zurückzulegenden zu 
durchlaufen haben, wenn auch 
str ecke über 38 Kilometer per Eisenbahn 
die Sendun gen im Auslande verbleiben, mit einer 5 Kreuze r-St empelmarke 
zu versehen . 
Nach einer gefälligen Mittheilun g des hiesigen S tatio nsv orstandes 
Herrn Linnemayer müsse n nun die Fachtbriefe für Sendungen die
	        
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