26 Stipendium-Ausschreibung.
Aus den Rent en der Lor enz Rhomberg'schen Stiftung kommt vom
Jahre 18 77/78
angefangen ein St ipendium für Studirende im jährlichen
Betrage von
fl. 100.— zu verl eihen.
Zum Bezug e diese s Stipen diums sind in folgender Reihe berufen:
1. Die dürftigen V erwandten des Stifters.
2. Dürf tige Angehörige der Gemeinde Dornbi rn.
3. Auch mi nder dürftige Verw andte des Stifters.
Die Bewerber um di eses Stipendium haben ihre gehörig belegten
und mit dem allfälli gen Nachweise über die Verwandtschaft versehenen Gesuche
bis 15. Februar d. Is. bei der Gemeindevorste h ung Dornbirn zu über¬
re ichen.
Fe ldkirch, am 9. Jänner 1878.
Der k. k. Be zirk shauptmann
Neun er m. P.
Stipendien-Ausschreibun g.
Außer dem in der Kundma ch ung vom 9. d. Mts., Nr. 309, aus¬
geschriebenen Studienst ip endium per fl. 100.— werden aus den Renten
der Lorenz R homberg'sche n Stipendienstiftung nachfolgende Stipendien zur
Bewerbung ausgeschrieben:
1. Zwei Stipendien für
S tudi rende, jedes zu fl. 100.—
2. Ein Stipendium ür
einen Lehramtskanditaten, gegen Beibringung des
stiftungsmäßigen Reverses,
zu fl. 100.—
3. Ein Stipendium per
fl. 100.— für ein Mädc hen zur Theilnahme
an einem Kurse für w eibliche Handarbeite n, auf ein Jahr.
4. Drei
Stipendienfür
männ liche Handwerkslehrlinge, jedes zu fl. 45.—
auf die Dauer der L ehre, jedoch nicht über drei Jahre.
5. Zwei
Stipe ndien , je fl. 40.— für Mädchen zur Erlernung w eiblicher
Handarbeiten.
Zur Erlangung d ieser Stipendien sind in na chfolgender Reihe be¬
ruf en:
a. Dürftige Verwandte des Stifters.
b. Dürft ige Ang ehörige der Gemeinde Dornbirn.
c. Minder dürftige Verwandte des Stifters.
Die Bewer ber um eines di eser Sitpendien haben ihre Gesuche, belegt
mit der Nach weisung der Verwandtschaft zum Sti fter, der Dür ftigkeit , der
Zuständ i gkeit zur Gemeinde Dornbirn, dem Impfschein und den betreffenden