Dornbirner
Gereillvevrat.
Neun ter Jahrgang.
N8.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbi rner Genaändediait erschänt seden Sonnt ag Morgen und losen
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postvers endun g ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnlic hen Druckzeile berechn et. Die Insera te
müsse n spätestens bis Freitag Mitta g frank o im Ge meindeamte abgegeben werden.
1878.
Sonntag, 30. Juni. Nr. 26.
Rundmachungen.
Diejenige Parteien, wel che das
Gemeindeblatt
nur für das erste Hal bjahr bestellt haben, werden aufmerksam gemacht, daß
ihr Abonnement mit die ser Nummer des B lattes zu Ende geht, und daß
die Neu b estellung bis längstens nächsten Donnerstag Mi ttag bei den be¬
kannte n Ve rschleißer n ge macht we rden kann.
Die Herren Verschleißer werden ersucht, die Anzahl der neuange¬
meld eten Abnehmer des Blattes bis am gl eichen Tage, Do nnerstag,
Ab ends 6 Uhr im Gemei ndeamt e a nzugeben, und die bezüglichen Gelder
a bzuliefern. Die
Gemeind evorstehung.
Dornbirn, am 29. Juni 1878.
Nachfolgend wird die bestehende V orschrift über Rauchkessel in
Erinnerung gebracht:
1. Die Rauchke s sel m üssen ganz sein und nebst einem doppelten Boden
auch einen doppelten De ckel haben.
2. Bei der Fahrt über eine Holzbrücke muß der Kessel von der Deichsel
wegg enommen und in den Händen get ragen werden.