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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

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sächl ich Geld, um die erforderlichen Sachen kaufen zu kön nen. Ich ersuch e

nun die Gd. Vorste hung en, so schn ell wie möglich in den Gemeinden derartige
 Aufrufe zu erlassen und die Bewoh ner zu werkthätiger Un terstützung

anzueifern . — Je schneller die Hilfe gele istet wird, desto ergiebiger ist dieselb
 e. Die gesp endeten Gaben wollen von Zeit zu Zeit anher gesendet
werden, von wo aus sie dann an den österr.-patriotischen Hilfsverein abgeschickt

 werden. — In Erwartung einer recht regen Betheiligung von Seite
der Bevölkerung lege ich den Herren Gemeindevorstehern diese Angelegenheit
recht dringend ans Herz und hof fe, ehestens günstige Berichte hierüber zu
erhalt en.

Indem die Gem eindevorstehung diesen die Sachlage er sch öpfend genug
sch ild ernden Erlaß anstatt eines besonderen Aufrufes zum Abd rucke bringt,
ersucht sie die Einwohnerschaft, sich die Schrecken des Krieges und das Elend

unserer Ve rwundeten zu vergegenwärtigen. Wenn der Okkupationskrieg in
Bosni en — Herzegowina in Bezug auf die Verwendung der Truppenzahl
auch nicht unser n Kriegen von 1859 u. 1866 gl eichkommt , so ist doch auf
der andern Seite zu bedenken, daß man es di esmal mit Gegne rn zu thun
hat, die in ihrem Fanatismus sich zur Verü bung von mitunter scheußlichen
Grausa mkeit en hinreißen lassen. Unter solchen Umständ en werden die Verwundungen
 häuf ig ko mplizi rter und die Pflege der Verwu ndet en u mständl
 icher. Wir sind daher überzeugt, daß dieser Appel an die Mildherzigkeit

und an den Patriotismus un serer Einwo hnersc ha ft ein wohlgeneigtes Gehör
fi nden wird.

Gaben für die Verwund et en werden im Gemeind eamt e e nt geg engenommen

und von da aus ihrer we iteren Bestimmung zugeführt werden .

Dornbirn, am 29. Augus t

1878. Die Gemeindevorstehung.

Alle Hauseigenthümer und Unterstandsgeber werden daran erinnert,
daß sie für Geselle n, Dienstboten und sonstige Fremd e die Reisedokumente
oder Heimathscheine jedesmal bin nen drei Tagen im Geme indeamte abzugeben
oder wenigstens die entsprechende Anmeldung daselbst zu machen habe n.

Da sselbe gilt nicht blos für neu angekomme ne Fremde,
sondern auch für jeden Unterstan d swechs el.

Die Verabsäumung dieser Vorschrift kann eine Stra fe von fl. 2.
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.

Unter den Fremden werden alle jene v erstanden, welche hierher nicht
zuständig sind.

Dornbirn , am 17. August 1878. Die Gemeindevorstehung.

Mit theilungen .

Gemeindeamt. Dasselbe ist, besondere Fälle aus genom men, an SonnundFeiertagen
 Nachmittags ge schlossen.

Gemeindehasse. Dieselbe ist täglich von 8 bis 12 Uhr Vorm. offen.

Sparkasse. Dieselbe ist täglich von 9 bis 12 Uhr Vo rmittags offen.
            
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