364 Laut
Zuschri ft der k. k. Finanzwach-K o ntrolbez irks leitung zu Lustenau
vom 5. d. Mts. haben in Gemä ßheit des mit 1. d. Mts. in Wir ksamkeit
getretenen neuen Brann twein ste uer-Ge setze s vom 27. Juni d. Is. die
Branntw e i nbrennerei-Bes itz er die Lokalitätsbeschreibung bei der hiesigen
Finanzwach-Abtheilung einzubringen und können dortse lbst auch die hierzu
nöthigen Drucksorten gegen Vergütu ng der Anschaffungskosten erheben.
Nach § 4 der Vollzugs - Vo rschrift vom 3. Juli 1878 hat jeder
Bre nner ei untern ehmer, welcher die Branntweinsteuer innerhalb der gesetzlichen
Gestattung abfi n dun gsweise entrichten will, spätestens 14 Tage vor Be ginn
des zur Branntweinerzeugung bestimmten Zeitabschnittes bei der Finanzwach¬
abtheilung, in deren Ueberwachungsbezirke seine Brenne rei liegt, mündlic h oder
schriftlich anzu zeig en:
a. sein en Namen und Wohnort;
b. den Ort und die Haus- Nummer des Gebäudes, in welchem die Brannt ¬
weinerzeugung stattfinden soll;
c. das für die Branntweinerzeugung gewidmete Lokal;
d. die Beschaffenheit der Brennvorrichtung, den Rauminhalt der Bren n¬
bl ase, (des Brennhafens ) und den Umst and, ob die Brennvorr ichtung
bereits ämtlich bezeichnet ist;
e. den Zeitabschnitt, in welche m die Bra nnt weinerzeugung sta t tfinden soll;
f. die Gattung der zur Branntweinerzeugung bestimmten Stoffe , sowie
deren Menge und zwar letztere in Hektolitern.
Dornbirn, am 7. Septbr . 1878. Die Gemeindevorstehung.
Str e ue-Verstei g erung.
Von Seite der Ge meinde Dornbirn werden die gewöhnlich verpachteten
Streue-Nummern an der Ach, ferner das ganze Möckl e mit ca. 50 Viertel
Land in 4 Abthe ilungen und das neukult ivirte Grundstück im Eichwald oder
Unt erwerben zur dießjährigen Benützung im Wege der öffentlich en Verstei¬
ge rung verg eben.
Wer die A b theilungen anscha uen will, kann sich morgen , Monta g
den 9. d. Mts., Nachmittags ½22 Uhr bei der Schmelz hütter brück e einfinden.
Die Versteigerung wird am nächsten Diens tag, den 10. d. Mts. bei Lorenz
Zumtobel im Markt abgehalten und beginnt Vormitt ags um 10 Uhr.
Do rnbirn, am 1. Septbr. 1878. Die Gemei ndev orstehu ng.
* Unter
Hinweisung auf die in Nr. 8 und 9 des v orjährig en Gemeinde¬
b lattes erschienene Kundmachung werden die Gewerbetreibenden hi ermit auf¬