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VI. Bezirk: Schmalzwinkel,
Riedgass e mit Schwef el und Rohrbach,
Eisenga ß mit Rütteners c h, und K reuz gasse.
ca. 200 St. Kühe und Rinder;
2 Zuchtst iere.
VII. Bezir k: Ort
Oberdorf mit Steinenbach, und den Bergparzellen
Böngern, Zanzenberg, K ellenbü chel, Tug stein u. Stau fe nhof.
ca. 190 Stück Kühe und Rinder;
2 Zuchtstiere.
VIII. Bezirk: Ort
Haselstauden sammt Fischba ch und K ehlen, und den
Bergparzellen Knie und Ebnet .
ca. 200 St. Kühe und Rin der;
2 Zuch tstiere. 8.6.
NFür
jeden dieser Bezirke ist die hier angesetzte dem faselbaren Vieh¬
stande nach dem Gesetze entsprechende Anzahl Zuchtstiere auf Kosten des Be¬
aufzu stell en.
zirkesDie
Gemeindev orstehun g wird im Einvernehmen mit der Stierhal ¬
tungskommission die Anschaffung der Stiere auf dem Offertwege bew erkstel¬
ligen; bringt die Gemeindevorstehung auf dem Vergebungswege die erforder¬
liche Anzahl Zuchtstier e b innen der gegeben en Frist nicht auf, so wird sie
dieselben auf Kosten der bezüglich en Bezirke anschaffen und zur Benützun g
aufst elle n.
Wer einem Zuchtbezirke zugethei lt ist, hat das Betref fniß an Stier¬
ha ltu ngskoste n, beziehungsweise das auf seinen faselbaren Viehstand ent¬
fallende Sprunggeld im vollen Betra ge zu ent richten, auch wenn er von
den für seine n Bezi rk aufgestellten Zuchtstieren keine n Gebrauch mac hen sol lte.
Dor nbirn, am 23. Septbr. 1878. Die
Gemeindevorstehung.
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Mit Bezugnahme auf die vors tehend e Kundmachung wird die Hal¬
tung von Zuc h tstieren für die ob benannten Z ucht bezirke von Seite der
Gemeindevorstehung für die bevorstehende Sprungperiode im Offertw ege
ver geben.
Die Offerte sind bis Martini d. J., d. h. bis 11. N ovbr. schriftlich
und verschlossen im Gemeindeamte einzureichen. Dieselben haben den Namen
und Woh nort des Offerenten zu entha lten und es muß in denselben gesagt
sein, für welc hes Sprunggeld und für welc hen Bez irk der Offerent die St iere
(bezw. den Stier) zu halten bereit sei.