Dornbirner
Zerc er.
Neunter Ja hrgang.
Se
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonnt ag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Die
Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben werden.
Nr. 5. S onntag,
3. Febr uar. 1878.
K undmachungen.
Auf Grund des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1869, betreffend
die Hal tung von Zuchtstieren, werd en hi ermit alle Diejenigen, welche die
Absic ht haben , in der diesjähri gen Sprun gper iode Stiere zur Nachzucht
zu halten und entgeltlich zu verwenden, aufgefordert, der Gemeindevorstehung
hiervon zur Handhabung des § 14 des erwähnten Gesetzes rechtzeitig die
Anzeige zu erstatten, um nicht nach § 15 desselben Gesetzes straffällig zu
werden.
Dornbirn, den 4. Jänner 1878. Die
Gemeindevorstehung.
Auf Grund des Befundes der Lokalkommission zur Durc hfüh rung des
S tie rhaltungsge setzes werden vorläufig nachbezeichnete ange meld ete Zuchtstiere
zum Sprun ge zulässig erklärt:
1. Bei Z umtobel Joh. Baptist, Hu ter, Markt , ein graubrauner
Zw eijährlin g.
10. Bei
Rhomberg Rudolf, Säg en, ein h ellgrauer Jährling.
12. Bei
Klocker Jos. Antons Wittwe, Unter fal lenber g, ein br auner Jährl ing.