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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

Dornbirner 
Gemeindeblatt. 
Neunter Jahrga ng. 
Nee 
Orgau für alle g emeindeamtliche n Kundmachungen. 
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" er scheint jeden Sonnta g Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Po stversendu ng gan zjährig fl. 2.10. Insera te 
we rden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Die Inserate 
müssen spätes tens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben werden. 
1878 
Nr. 45. Sonnt ag, 
10. November. 
Kundmachungen. 
Die Sch üler, welche mit Ende des abgelaufenen Schulj ah res das 
14. Leben sjahr zurückgelegt und nach § 21 des Schulgesetzes vom 14. Mai 
1869 und nach § 14 der Ministerialverordnung vom 20. August 1870 den 
ges etzlichen Anforde runge n Genüge g eleistet haben, haben sich sämmtlich morg en 
Monta g nach dem nachmittägigen Gott e sdienste in der Turnhalle ein zufinden , um 
die Entlassungszeugnisse zu erheben. Bei dieser Gel egenheit werden 
an diese Schüler die vom Ortsschulrathe zuerkannten Schulande nke n ver¬ 
theilt werden. Der 
Ortsschulrath. 
Dorn birn, am 10. November 1878. 
Die k. k. Finan z-Bezir ks-Di rektion zu Feldkirch hat mit Zuschrift vom 
3. d. Mts. Z. 7820 der Gemeindev orstehung ang ezeigt, daß mit der Ver¬ 
zehrungssteuer für Obstmost und Wein unter den festgesetzten Fiskal preis 
von fl. 350 0.— nicht herabgegangen werden könne. 
Hievon wer den die verzehrungssteuerpflichtigen Partei en mit dem Bei¬ 
satze verständige t, daß noch eine weit ere Verhandlung versu ch sweise anbe¬ 
raumt, und im Falle h iebei der Fiska lpreis nicht erreicht werden sollte, 
jedenfalls die Regie ein gele itet wird. Die 
Gemeindevorstehung. 
Dornbirn, am 9. Novhr. 1878. 
Unter Bezugnahme auf die vors t ehende Kundmachung wird hiermit 
den Gast- und Schankwirthen zur Kenntniß gebracht, daß der k. k.
	        
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