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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

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Finanzwachkommissär zu Lustenau die neuerliche Abfindungsverhandlung auf 
nächsten Dienstag den 12. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr in das Gast¬ 
haus zum Kreuz dahier anberaumt hat, und daß, um die Abfindun g zum 
Abschlus se bringen zu können, die Mehrheit der Wirthe unbedingt anwesend 
sein muß. 
Dornbi rn, am 9. Novem ber 1878. Die Gemeindevorstehung. 
Die St i erhaltun gs-Kommission hat in der Sitzung vom 27. v. Mts. 
beschlossen, die Bergparzel len Tugstein und Staufenhof aus dem VII. 
Bezirke auszuscheiden und für den Oberdorferberg einen eigenen B ezirk, 
die Parze llen Tugs tein, Staufenhof, Klotzen, Häfenber g, Heilenberg, Watzen¬ 
egg, Palmern, Gims, Sc hwen debach, Schauner, Unterries, Bandling und 
Romberg umfassend — zu bilden. 
Die Anschaffung und Haltung der für d iesen IX. Bezirk erforderlichen 
zwei Zucht s tiere 
wird am nächste n Dien stag den 12. d. Mts. Abends 8 Uhr im Gast¬ 
hause zur Krone im Oberdorf im Wege der ö ffentlich en Ab stei gerung vergeben. 
Dornbirn, am 9. November 1878. Die Gemeindevorstehung. 
Der Voranschlag der Gemeinde- und Armenverwaltung für 
das Jahr 1879 liegt nach Vorschrift des § 65 G. O. von mo rgen an 
14 Tage lang im Gemeindeamte zu Jedermanns Eins icht offen auf. Jedes 
Gemeindeglied ist berechtigt, zu demselben bei der Ge m ei ndevorstehung münd¬ 
lich oder schriftlich allfällige Erinnerungen anzubringen, welche gesetzlich bei 
der endgilt igen B erathung durch den A usschuß in Erwägung zu z iehen sind. 
Dornbirn, am 3. November 
1878. Die Gemeindevorstehung. 
Rundmachung. 
Mit Rücksicht auf den Bestand der Maul- u. K lauenseuch e 
im Viert el H atlerdorf und mit Genehmigung der Gemeindev ertret un g vom 
gest rigen Tage wird hiermit für die Dauer diese r Seuche Folgendes 
verordnet: 
1.Der 
Ver kehr mit den Seuchenhöfen (Haus Nr. 79, 195, 216 und 
218) ist möglichst zu beschränken. 
2. Das Fahren mit allem Klauenvieh im ganzen V iertel Hatlerdorf ist 
ausdrücklich untersagt. 
Z. Das Trei ben der Klauent hi ere zur Trän ke ist im ganzen Viertel 
ebenfalls einzustellen. 
4. Allfä llige 
Viehtriebe aus den andern Gemeindevierteln gegen die 
Schweiz haben den Weg über die Schmelzhütter-Achbrücke und die 
L ustenauer Straße einzuschlagen.
	        
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