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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

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Die Wä hler werden der Reihe nach, wie sie in das Wahlzimmer 
kommen, zur Stimm abgabe zugelassen. Nur im Falle einer sehr s tarken 
Betheiligung an der Wahl würde n sie in a lfabetischer Reihenfolge auf¬ 
g erufen. 
Die Abstimmung ist geheim, das heißt sie g eschieht durch Abgabe 
eines Stimm zett els. Auf diesem Zettel (am zweckmäßigsten ist ein Quart¬ 
blatt von weißem Papier) muß der Wähler 5 Namen schreiben und zwar 
von solche n Haus- oder Grun dbesit zern , welche bei dieser Konkurrenz be¬ 
theiligt sind und vermö ge ihrer Eigenscha ften auch in die Gemeindever¬ 
tretung wählb ar wären. Jeder Name (Vor- und Zuname) ist deutlich zu 
schreiben und demselben die Beschäftigung sowie der Wohnort des Betreffen¬ 
den beizusetz en. D ieser S timmze ttel ist ordentlich zusammeng efalte t vom 
Wä hler nach seine m Aufrufe an den Vorsitzenden der Wahlkommission zu 
überg eben. Diese Kommission besteht aus dem B üe germeister, zwei Gemeinde ¬ 
r äthen und zwei V ertr auensmänner n aus der Mitte der W ähler selbst. 
Das Wahlergebniß wird nach erfolgter Zusammenstellung der abge¬ 
gebenen Stimmen sof ort an der Geme indeamtstafel angeschlagen und in der 
nächsten Nummer des Blattes bekann t gegeben. 
Dornbirn, am 3. Februar 1878. Die 
Gemeindevorstehung. 
Die Jahresrechnungen von 1877 über die Gemeindeverwaltung 
und die Armenver wa ltung liegen nach Vorschrift des § 65 G.-O. 
von heute an durch 14 Tage zu J edermanns Einsicht in der Gemeinde¬ 
kanz lei offen auf. 
Dornbirn, am 3. F ebruar 1878. Die 
Ge meindev ors tehung. 
Der Vora nschlag der Gemeinde- und Armenverwa ltung für 
das Jahr 1878 liegt nach Vorschrift des § 65 G. O. von heute an 
14 Tage lang im Gemeindeamte zu Jedermanns Einsicht offen auf. Jedes 
Gemeindegl ied ist berechtigt, zu demselb en bei der Gemeindevorstehung münd¬ 
lich oder schriftlich allfällig e Erinnerungen anzubringen, wel che gesetz lich bei 
der endgilt igen B erathung durch den A usschuß in Erwägung zu z iehen sind. 
Dornbirn, den 20. Jänner 1878. Die 
Gem eindevorsteh ung. 
Alle Jene, welche es betrif ft, werden hiermit daran erinnert, daß die 
Kaufschillinge für das von der Gemeinde im letzt en Jahre erkaufte Holz, 
ferner die Pach tsc hil linge für die Gschwendtweiden, Aecker und
	        
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