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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1878 (1878)

506 Diejenigen 
Partheien welc he eigene, selbsterz eug te Stoffe zum Brannt¬ 
weinb rennen eingemaischt ( e ingemacht) haben, können sich wegen der Steuer¬ 
abfindung bei der k. k. Fina nzwache m elden. 
Diese Anmeldung en werden von der hiesige n k. k. Finanzwache-Ab¬ 
theilung in Haus Nr. 20 im Ober dorf vom nächsten Mittwoch bis Sams¬ 
tag den 21. d. Mts. täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 1 
bis 6 Uhr Nachm itta gs entgegengenomm en. 
Dornbirn, am 14. Dezember 1878. Die Gemeindevorstehung. 
An sämmtliche Geme inde-Vorst ehun gen ! 
Durch die hohe kk. Ministerial-Verordnung v. 23. Dezbr. 1875 R. G. Bl. 
Nr. 157 wurde der Verk auf des Bren n- Bau- und Nutzholzes nach dem 
metrischen Maße angeordnet. Seit diesem Zeitpunkte sind bis jetzt drei 
Jahre v erflossen und fortwäh rend wird nach anderem, als dem vorgeschrie¬ 
benem Metermaße das Holz verkauft. 
Da dieses Verfahren nicht mehr als Nachlässigkeit oder Bedürfniß, 
sondern als eine förmlich e Renitenz gegen die hohen Orts angeordnete Ein¬ 
führun g des Metermaßes angesehen werde n kann, so wird die Gemeinde¬ 
Vorstehung beauftragt, durch die Gemeinde- und Polizeidiener sowie durch 
die Waldaufseher binne n 14 Tagen so wohl im als außerhalb des Waldes 
nachsehe n zu lassen, und alle Besitzer von Holzstößen, welche a nders als nach 
dem Metermaße ges chichtet (auf gebei gt) sind, hieher anzuzeigen. 
Feldkirch, den 2. D ezbr. 1878. 
Der k. k. Bezi rkshaupt m ann 
Neuner. 
Mittheilungen. 
Geme inde amt. An Sonntagen und Feiertagen Vormittag s we rden 
nur ganz unv erschieb bare Geschäfte erlediget . Nachmittags ist das Amt alle 
Sonn- und Feierta ge ge schlosse n. 
2a3 Sparkasse. 
Wegen Zu s ammenstellu ng der Jahresrechnung werden 
vom 15. d. M. bis 1. Jän ner 1879 keine E inzahlun gen angenommen 
und keine Rückzahlungen ausgegeben. 
Gemeindekasse. Dieselbe ist täglich von 8 bis 12 Uhr Vorm. offen. 
Hol zbeigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat an die 
Gemeinden ihres Amts sprengels den in dieser Num mer des Blattes als 
K undm achung aufgenommenen Auftrag bezüglich des Holzv er kaufes erlassen.
	        
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