506 Diejenigen
Partheien welc he eigene, selbsterz eug te Stoffe zum Brannt¬
weinb rennen eingemaischt ( e ingemacht) haben, können sich wegen der Steuer¬
abfindung bei der k. k. Fina nzwache m elden.
Diese Anmeldung en werden von der hiesige n k. k. Finanzwache-Ab¬
theilung in Haus Nr. 20 im Ober dorf vom nächsten Mittwoch bis Sams¬
tag den 21. d. Mts. täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 1
bis 6 Uhr Nachm itta gs entgegengenomm en.
Dornbirn, am 14. Dezember 1878. Die Gemeindevorstehung.
An sämmtliche Geme inde-Vorst ehun gen !
Durch die hohe kk. Ministerial-Verordnung v. 23. Dezbr. 1875 R. G. Bl.
Nr. 157 wurde der Verk auf des Bren n- Bau- und Nutzholzes nach dem
metrischen Maße angeordnet. Seit diesem Zeitpunkte sind bis jetzt drei
Jahre v erflossen und fortwäh rend wird nach anderem, als dem vorgeschrie¬
benem Metermaße das Holz verkauft.
Da dieses Verfahren nicht mehr als Nachlässigkeit oder Bedürfniß,
sondern als eine förmlich e Renitenz gegen die hohen Orts angeordnete Ein¬
führun g des Metermaßes angesehen werde n kann, so wird die Gemeinde¬
Vorstehung beauftragt, durch die Gemeinde- und Polizeidiener sowie durch
die Waldaufseher binne n 14 Tagen so wohl im als außerhalb des Waldes
nachsehe n zu lassen, und alle Besitzer von Holzstößen, welche a nders als nach
dem Metermaße ges chichtet (auf gebei gt) sind, hieher anzuzeigen.
Feldkirch, den 2. D ezbr. 1878.
Der k. k. Bezi rkshaupt m ann
Neuner.
Mittheilungen.
Geme inde amt. An Sonntagen und Feiertagen Vormittag s we rden
nur ganz unv erschieb bare Geschäfte erlediget . Nachmittags ist das Amt alle
Sonn- und Feierta ge ge schlosse n.
2a3 Sparkasse.
Wegen Zu s ammenstellu ng der Jahresrechnung werden
vom 15. d. M. bis 1. Jän ner 1879 keine E inzahlun gen angenommen
und keine Rückzahlungen ausgegeben.
Gemeindekasse. Dieselbe ist täglich von 8 bis 12 Uhr Vorm. offen.
Hol zbeigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat an die
Gemeinden ihres Amts sprengels den in dieser Num mer des Blattes als
K undm achung aufgenommenen Auftrag bezüglich des Holzv er kaufes erlassen.